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Allergenenwarnung - Spurenkennzeichnung
#1
Guten Abend,

gerade bin ich auf diesen Artikel gestoßen und da fiel mir wieder die sehr anregende Diskussion mit Michael gestern ein. Vielleicht hat er ja doch Recht? Icon_smile


Rückruf - ein Service für Allergiker

Das in der EU bestimmte Allergene hervorgehoben werden müssen, wenn Sie in der Zutatenliste stehen, kann ich nachvollziehen und dies steht aus meiner Sicht auch nicht mehr zur Diskussion. Daraus leiten sehr viele Unternehmen automatisch ab, dass also auch ein potenzielles Risiko bestehen muss. Wenn ein potentielles Risiko besteht, müsste auch - nachvollziehbarer Weise - die Gefahr auch bestehen, wenn ich diese Allergene verschleppe. Ich denke, bis dahin können wir alle folgen. Doch nun gehen die Überlegungen in zwei Richtungen.
a) aus Sicht des "vorbeugenden Verbraucherschutzes" ist es daher notwendig, auch eine Spurenkennzeichnung aufzubringen, insbesondere um das Unternehmen vor einem eventuellen Rückruf zu schützen. Doch warum werden dann nur die deklarattionspflichtigen Allergene und nicht alle Allergene berücksichtigt oder
b) das Unternehmen schätzt zwar die Gefahr als vorhanden ein, geht aber von einem annehmbarem Risiko aus (nur einzelne Verbraucher werden geschädigt) und hält sich an die gesetzliche Deklaration.

Welches ist der richtige Weg?
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Nachrichten in diesem Thema
Allergenenwarnung - Spurenkennzeichnung - von laganon - 10.07.2015, 15:10

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