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Spezifikationen für "Halbwaren"
#2
Da Du die "QUID-Regelungen" schon herausgenommen hast, geht es ja eigentlich nicht mehr so sehr um die Zutatenliste, sondern um die Inhaltsstoffe, die der Kunde von Dir wissen möchte. Hier ist es aus meiner Sicht gar nicht so falsch, erst einmal verhalten an diese Problematik heranzugehen, dass heißt, nicht mehr Angaben zu machen, als Gesetzesanforderungen darstellen.
Gerne werden vom Kunden anschließend Argumente vorgebracht, dass er genauere prozentuale Angaben für die Erstellung seiner eigenen Zutatenliste für das Endprodukt benötigt, da sich ja eventuell das Salz aus Deinem Halbfabrikat mit dem Salz aus einem anderen Halbfabrikat summieren würde. Hier kann man aber erst einmal vorsichtig auf die eigentlich sinnvolle Deklaration einer "zusammengesetzten Zutat" in der Endprodukt-Zutatenliste verweisen, bzw. auf die in der regel auch angegebene chemische Zusammensetzung.

Bei den meisten Industriekunden ist die genaue prozentuale Auflistung mit Angaben der Länder eher aus dem einheitlichen Spezifikationsmanagement geboren. Daher klappt es aus meiner Erfahrung oft, wenn sehr allgemein Antwortet und auf die eigene Spezifikation verweist.

Wenn der Kunde es aber wirklich wissen will, werdet ihr es wahrscheinlich mitteilen müssen. Es kann beispielsweise sein, dass er diese Informationen an seinen Kunden weitergeben muss. Auch die Herkunft der Zutaten ist oft ein Thema, welches er für seine Authentizitäts- oder Gefahrenanalyse benötigt.
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RE: Spezifikationen für "Halbwaren" - von laganon - 10.07.2015, 14:35

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