19.05.2014, 14:32
Auch wenn es sich bereits herum gesprochen hat und es alle eh wissen, hier nur noch mal zur Info. Bei der DIN handelt es sich ja nicht um Gesetz im eigentlichem Sinne, aber die DIN gilt u.a. bei juristischen Auseinandersetzungen ja als "vorgezogenes Rechtsgutachten" und als "Stand der Technik".
Die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, hier insbesondere der § 2b, welcher im Absatz 1 u.a. auf den Anhang II der Richtlinie 92/2/EWG der Kommission vom 13. Januar 1992 verweist beschreibt unter Ziffer 5 "Allgemeine Anforderungen an die Temperaturmessgeräte", Pkt "f", Für das Meßgerät muß ein gültiges Eichungszertifikat vorliegen.
Die TLMV ist die nationale Umsetzung der 92/2/EWG. ABER und das ist entscheinend, diese Regelung der 92/2/EWG gilt nur für die AMTLICHE -ÜBERWACHUNG !!!
Hier noch einmal die Frage
Mein persönliches Fazit: Nein, es gibt meines Erachtens kein Gesetz, welches dies für die nicht amtliche Überwachung fordert aber ja es ist schon allein aufgrund der von etolit-hygiene angesprochenen DIN zu begrüßen, da für eine Kalibrierung (Momentaufnahme, die im Prinzip jeder machen kann) ein geeichtes Gerät vorteilhaft ist.
Siehe auch DIN 13486
"Temperaturregistriergeräte und Thermometer für den Transport,
die Lagerung und die Verteilung von gekühlten, gefrorenen,
tiefgefrorenen Lebensmittel und Eiskrem"
Regelmäßige Prüfungen
Die Meinung des Druiden !
Die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, hier insbesondere der § 2b, welcher im Absatz 1 u.a. auf den Anhang II der Richtlinie 92/2/EWG der Kommission vom 13. Januar 1992 verweist beschreibt unter Ziffer 5 "Allgemeine Anforderungen an die Temperaturmessgeräte", Pkt "f", Für das Meßgerät muß ein gültiges Eichungszertifikat vorliegen.
Die TLMV ist die nationale Umsetzung der 92/2/EWG. ABER und das ist entscheinend, diese Regelung der 92/2/EWG gilt nur für die AMTLICHE -ÜBERWACHUNG !!!
Hier noch einmal die Frage
Zitat:Muss ein Thermometer als Teil einer CCP-Überwachung geeicht sein oder reicht eine interne/externe Prüfung/Kalibrierung?
Mein persönliches Fazit: Nein, es gibt meines Erachtens kein Gesetz, welches dies für die nicht amtliche Überwachung fordert aber ja es ist schon allein aufgrund der von etolit-hygiene angesprochenen DIN zu begrüßen, da für eine Kalibrierung (Momentaufnahme, die im Prinzip jeder machen kann) ein geeichtes Gerät vorteilhaft ist.
Siehe auch DIN 13486
"Temperaturregistriergeräte und Thermometer für den Transport,
die Lagerung und die Verteilung von gekühlten, gefrorenen,
tiefgefrorenen Lebensmittel und Eiskrem"
Regelmäßige Prüfungen
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