14.04.2014, 16:05
Ich hab da noch was gefunden...
Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
I.
Es erhalten
…
3. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;
III.
Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen.
Der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel verbleibt im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
.
.
.
Berlin, den 17. Dezember 2013
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 75,ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2013
Gruß
Drui
Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
I.
Es erhalten
…
3. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;
III.
Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen.
Der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel verbleibt im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
.
.
.
Berlin, den 17. Dezember 2013
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 75,ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2013
Gruß
Drui