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SCHÄDLINGSMONITORING
#8
Moin zusammen,
"Es dürfen ja nur Lebend-Fallen gegen Nagetiere eingesetzt werden."
Diese Aussage stimmt nicht. Falls Lebendfallen eingesetzt werden, müssen diese drei mal täglich, d.h. alle 8 Stunden kontrolliert werden. In der Praxis wird das, denke ich kaum gemacht. Schlagfallen sind durchaus geeignet und erlaubt.
Zusammenfassend: es ist zwischen Monitoring/ Kontrolle und Befall/ Bekämpfung zu unterscheiden. Zum Monitoring sind non-tox Köder einzusetzen. Bei leichtem Befall sind Fallen zu bevorzugen. Erst danach sollten wirkstoffhaltige Köder benutzt werden.
Ausnahmen gibt es, wenn z.B. eine Neueinschleppung aufgrund Nachbarschaft (zB Müllkippe) da sind, also ein Seitenzulauf nicht verhindert werden kann. In diesem Fall ist das dann eine "Dauerbekämpfung", die auch länger als 35 Tage dauern darf. Die durchgeführten Maßnahmen, incl. Begründung müssen dokumentiert werden.

Peter
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Nachrichten in diesem Thema
SCHÄDLINGSMONITORING - von Druidelix - 06.02.2014, 20:27
Zlassungsnummer - von laganon - 13.05.2016, 09:50
RE: SCHÄDLINGSMONITORING - von Saftschubse - 19.05.2016, 07:21
RE: SCHÄDLINGSMONITORING - von laganon - 20.05.2016, 05:36
Biozid-Verordnung - von laganon - 05.03.2014, 22:04
[Kein Betreff] - von pglass - 06.03.2014, 15:53
[Kein Betreff] - von LuxQM - 07.03.2014, 15:49
[Kein Betreff] - von Druidelix - 07.03.2014, 16:00
[Kein Betreff] - von LuxQM - 07.03.2014, 17:16
[Kein Betreff] - von etolit_hygiene - 21.03.2014, 11:24
[Kein Betreff] - von pglass - 21.03.2014, 13:40
[Kein Betreff] - von etolit_hygiene - 30.04.2014, 11:20

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