07.03.2014, 15:49
Ich zitiere mal einen passenden Absatz, der helfen könnte:
--------------------
wie auf den Seiten des Umweltbundesamtes zu ersehen ist, ändern sich die EU-Vorschriften im Bereich
der Schädlingsbekämpfung.
Eine Frageseite mit den gängigen Fragen (und Antworten) wurde auf
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
eingerichtet. (Bitte draufklicken und anschauen!)
Die für Sie wesentlichen Änderungen:
Bei der Nagerbekämpfung darf nicht einmal mehr Giftköder ausgelegt werden von Personen,
die nicht über den speziellen Sachkundenachweis verfügen.
Die Regelung gilt bereits ab dem 01.01.2013, somit fortan bestimmte Antikoagulanzien für den Endanwender nicht mal mehr
im Handel verfügbar sind (siehe Frage „Dürfen nicht sachkundige Personen diese Produkte auf Anweisung verwenden?“
im o.g. Link zum Bundesumweltamt), da eine fachliche Anweisung ebenfalls nicht mehr für das Ausbringen ausreicht.
--------------------
wie auf den Seiten des Umweltbundesamtes zu ersehen ist, ändern sich die EU-Vorschriften im Bereich
der Schädlingsbekämpfung.
Eine Frageseite mit den gängigen Fragen (und Antworten) wurde auf
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
eingerichtet. (Bitte draufklicken und anschauen!)
Die für Sie wesentlichen Änderungen:
Bei der Nagerbekämpfung darf nicht einmal mehr Giftköder ausgelegt werden von Personen,
die nicht über den speziellen Sachkundenachweis verfügen.
Die Regelung gilt bereits ab dem 01.01.2013, somit fortan bestimmte Antikoagulanzien für den Endanwender nicht mal mehr
im Handel verfügbar sind (siehe Frage „Dürfen nicht sachkundige Personen diese Produkte auf Anweisung verwenden?“
im o.g. Link zum Bundesumweltamt), da eine fachliche Anweisung ebenfalls nicht mehr für das Ausbringen ausreicht.