23.02.2014, 14:49
Wir alle haben von Aktionen gegen Lebensmittelverschwendung gehört. Aktionen wie “Zu gut für die Tonne“ oder Ähnliche sollen sensibilisieren, um Lebensmittel besser zu wertschätzen. Doch das Containern (auch Dumpstern genannt) von Lebensmitteln, welches einerseits von bedürftigen Menschen vollzogen wird, andererseits aber auch von politischen Aktivisten betrieben wird, die damit ein Zeichen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln setzen wollen, kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Um einen solchen Fall ging es nun in einem Prozess in Eschwege, den ich Euch hier eingestellt habe.
20.02.14 Eschwege
Richter und Staatsanwaltschaft:Zweifel und Beweismangel
Lebensmitteldiebstahl? Freispruch für Witzenhäuser Studenten
Witzenhausen/Eschwege. Die drei Witzenhäuser Studenten, gegen die am Donnerstag vor dem Amtsgericht Eschwege verhandelt wurde, sind freigesprochen worden. Ein Einbruchsdiebstahl konnte nicht bewiesen werden, sagte Richter Dr. Alexander Wachter.
Video zum Artikel
Den Ausschlag gab die Aussage der ehemaligen Leiterin der Witzenhäuser Tegut-Filiale. Sie sagte, dass Lebensmittel zwar mit einem Gerät als Produkte identifiziert werden könnte, die auch bei Tegut verkauft werden, eine Zuordnung zu einem Markt sei aber nicht möglich. Ein Tegut-Mitarbeiter, der am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte, hatte ein solches Gerät verwendet, um die nachts bei einer Polizeikontrolle im Auto der Studenten gefundenen Lebensmittel zu identifizieren.
Deshalb hatte der Staatsanwalt nach der Vernehmung der Zeugin Zweifel, den Vorwurf gegen die Studierenden halten zu können. Diese könnten auch nicht ausgeräumt werden, wenn die anderen geladenen Zeugen vernommen würden – die Vorsitzende der Witzenhäuser Tafel, der Tafel-Fahrer und ein Polizist.
Da nicht zu klären sei, ob die Lebensmittel vom Witzenhäuser Tegut stammen, plädierte er auf Freispruch. Dem schlossen sich die drei Göttinger Anwälte der Angeklagten in ihren Plädoyers an und nutzten die Schlussrede für Kritik an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die ein „Lehrstück dafür seien, wie man es nicht machen sollte".
Das letzte Wort hatten die drei Angeklagten, die sich damit erstmals im Prozess äußerten. Sie sprachen sich unter anderem dafür aus, dass nicht mehr bestraft werden soll, wer sich aus Containern an Geschäften Lebensmittel holt, die ohnehin weggeworfen werden sollen. In der Welt, die sie sich wünschten, sagte Tamara Gremmelspacher, dürfe man nachts mit Brot im Auto durch Witzenhausen fahren, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.
Hintergrund: Was bisher geschah
Drei Studenten sollen im Juni 2013 Lebensmittel vom Gelände des Witzenhäuser Tegut-Marktes gestohlen haben, die für die Tafel bestimmt gewesen sein sollen. Gegen sie wurden ein Strafbefehl wegen Einbruchsdiebstahl erlassen, wogegen die Angeklagten Einspruch einlegten. Am 4. Februar kam es deshalb zur Verhandlung vor dem Eschweger Amtsgericht. Widersprüche, insbesondere in Bezug darauf, ob die Lebensmittel tatsächlich für die Tafel bestimmt gewesen seien und überhaupt über den hohen Zaun vor dem Tegut-Gelände befördert werden könnten sowie mehrere Beweisanträge der Anwälte führten zur Vertagung des Prozesses.
Quelle: Werra-Rundschau online
Den ganzen Artikel im Original lesen Sie hier
Um einen solchen Fall ging es nun in einem Prozess in Eschwege, den ich Euch hier eingestellt habe.
20.02.14 Eschwege
Richter und Staatsanwaltschaft:Zweifel und Beweismangel
Lebensmitteldiebstahl? Freispruch für Witzenhäuser Studenten
Witzenhausen/Eschwege. Die drei Witzenhäuser Studenten, gegen die am Donnerstag vor dem Amtsgericht Eschwege verhandelt wurde, sind freigesprochen worden. Ein Einbruchsdiebstahl konnte nicht bewiesen werden, sagte Richter Dr. Alexander Wachter.
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Den Ausschlag gab die Aussage der ehemaligen Leiterin der Witzenhäuser Tegut-Filiale. Sie sagte, dass Lebensmittel zwar mit einem Gerät als Produkte identifiziert werden könnte, die auch bei Tegut verkauft werden, eine Zuordnung zu einem Markt sei aber nicht möglich. Ein Tegut-Mitarbeiter, der am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte, hatte ein solches Gerät verwendet, um die nachts bei einer Polizeikontrolle im Auto der Studenten gefundenen Lebensmittel zu identifizieren.
Deshalb hatte der Staatsanwalt nach der Vernehmung der Zeugin Zweifel, den Vorwurf gegen die Studierenden halten zu können. Diese könnten auch nicht ausgeräumt werden, wenn die anderen geladenen Zeugen vernommen würden – die Vorsitzende der Witzenhäuser Tafel, der Tafel-Fahrer und ein Polizist.
Da nicht zu klären sei, ob die Lebensmittel vom Witzenhäuser Tegut stammen, plädierte er auf Freispruch. Dem schlossen sich die drei Göttinger Anwälte der Angeklagten in ihren Plädoyers an und nutzten die Schlussrede für Kritik an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die ein „Lehrstück dafür seien, wie man es nicht machen sollte".
Das letzte Wort hatten die drei Angeklagten, die sich damit erstmals im Prozess äußerten. Sie sprachen sich unter anderem dafür aus, dass nicht mehr bestraft werden soll, wer sich aus Containern an Geschäften Lebensmittel holt, die ohnehin weggeworfen werden sollen. In der Welt, die sie sich wünschten, sagte Tamara Gremmelspacher, dürfe man nachts mit Brot im Auto durch Witzenhausen fahren, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.
Hintergrund: Was bisher geschah
Drei Studenten sollen im Juni 2013 Lebensmittel vom Gelände des Witzenhäuser Tegut-Marktes gestohlen haben, die für die Tafel bestimmt gewesen sein sollen. Gegen sie wurden ein Strafbefehl wegen Einbruchsdiebstahl erlassen, wogegen die Angeklagten Einspruch einlegten. Am 4. Februar kam es deshalb zur Verhandlung vor dem Eschweger Amtsgericht. Widersprüche, insbesondere in Bezug darauf, ob die Lebensmittel tatsächlich für die Tafel bestimmt gewesen seien und überhaupt über den hohen Zaun vor dem Tegut-Gelände befördert werden könnten sowie mehrere Beweisanträge der Anwälte führten zur Vertagung des Prozesses.
Quelle: Werra-Rundschau online
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