17.01.2014, 11:22
Guten Morgen,
eigentlich ist die Gastronomie ni ht ganz mein Erfahrungshorizont, daher kann ich nur einen Teil beantworten. Die TLMV beschreibt in diesem Punkt aus meiner Sicht auch eindeutig die Lagerung der tiefgefrorenen Lebensmittel, so dass ich denke, dass die Interpretation der Überwachungsbehörde richtig ist. Genaueres dazu regelt die EU-Verordnung 0037_2008. Hier wird beschrieben, dass Messgeräte verwendet werden müssen, die eine regelmäßige Temperaturaufzeichnung sicherstellen. Ferner sind auch die europäischen Normen beschrieben, welche durch die verwendeten Messgeräte erfüllt werden müssen, beispielsweise die EN 12830. Diese Norm beschreibt die Eigenschaften der Lufttemperaturmessgeräte. Grundsätzlich können diese in das Registriergerät integriert oder von ihm getrennt sein. Die Norm macht aber keine Angaben über die räumliche Anordnung der Thermometer.
Gerne helfe ich Dir bei weiteren Recherchen.
eigentlich ist die Gastronomie ni ht ganz mein Erfahrungshorizont, daher kann ich nur einen Teil beantworten. Die TLMV beschreibt in diesem Punkt aus meiner Sicht auch eindeutig die Lagerung der tiefgefrorenen Lebensmittel, so dass ich denke, dass die Interpretation der Überwachungsbehörde richtig ist. Genaueres dazu regelt die EU-Verordnung 0037_2008. Hier wird beschrieben, dass Messgeräte verwendet werden müssen, die eine regelmäßige Temperaturaufzeichnung sicherstellen. Ferner sind auch die europäischen Normen beschrieben, welche durch die verwendeten Messgeräte erfüllt werden müssen, beispielsweise die EN 12830. Diese Norm beschreibt die Eigenschaften der Lufttemperaturmessgeräte. Grundsätzlich können diese in das Registriergerät integriert oder von ihm getrennt sein. Die Norm macht aber keine Angaben über die räumliche Anordnung der Thermometer.
Gerne helfe ich Dir bei weiteren Recherchen.