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Heiße Lebensmittel kühlen zur weiteren Aufbewahrung
#1
Ich habe eine Frage zu dieser Aussage:

"Die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen erlauben nicht das Ablegen eines noch heißen Lebensmittels in eine Kühlanlage!"

Stimmt diese Aussage??
Würde dann ja dem widersprechen, dass ich gekochte/erhitzte Lebensmittel - zur Lagerung - schnellst möglich abkühlen soll, um den kritischen Punkte der optimalen Keimvermehrungstemperatur schnell zu überwinden.
wenn die Aussage stimmt:
a) Welche Bestimmungen sagen mir das?
b) Welche Methode zum schnellen Abkühlen wende ich an?

Vielen Dank für Eure Beiträge!
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Nachrichten in diesem Thema
Heiße Lebensmittel kühlen zur weiteren Aufbewahrung - von evania - 14.11.2013, 06:46
[Kein Betreff] - von etolit_hygiene - 15.11.2013, 13:24

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