18.10.2013, 06:17
eine durchaus interessante und berechtigte Frage, die ich wie folgt kommentiere:
Unser aktuelles Lebensmittelhygiene - Regime baut wie folgt von oben nach unten auf:
* VO(EG)Nr.852/2004
* spezifische EU-HygieneVO u.a. VO(EG)Nr.853/2004
* ergänzende EU-Vorschriften u.a. VO(EG)Nr.2073/2004
* Nationale Durchführungsvorschriften (LMHV)
Anmerkung: bis hierhin finde ich keine Vorgabe zur täglichen Kontrolle
(man möge mich bitte korrigieren!)
* Auslegungsdokumente,
* Umsetzungshilfen
(EU Guidance Dokuments, Normen, anerkannte nationale branchenspezifische Leitlinien)
Anmerkung: erst in den Leitlinien finden sich Hinweise auf eine tägliche Kontrolle erst in den Vordrucken zur manuellen Temperaturkontrolle, zuvor wird in den Texten von "regelmäßig" gesprochen - das ist natürlich Auslegungssache.
Hier habe ich mal eine eindeutige Quelle aufgetan:
Gutachten des Ständigen Hygieneausschusses
LEITLINIE FÜR EINE GUTE HYGIENEPRAXIS UND DIE ANWENDUNG DER GRUNDÄTZE DES HACCP IN EINZELHANDELSUNTERNEHMEN
02.2007
<!-- m --><a class="postlink" href="http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:wq2mMi3vIZUJ:portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk%3Fangid%3D1%26docid%3D297459%26stid%3D157464+Lebensmittelhygiene+Temperaturkontrolle+wie+oft&cd=20&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=safari">http://webcache.googleusercontent.com/s ... ent=safari</a><!-- m -->
Zitat auf Seite 8
Die jeweils erforderlichen Temperaturen von Kühleinrichtungen sind festgehalten (am Kühlgerät oder in der Dokumentation) und werden an jedem Arbeitstag, möglichst bei Arbeitsbeginn, überprüft (Temperaturmesseinrichtung in jedem Kühl- bzw. Tiefkühlgerät erforderlich).
Hiervon einmal abgesehen erklärt sich eine (arbeits-)tägliche Temperaturkontrolle nach meinem Verständnis wie folgt:
Ich habe grundsätzlich nach den Regeln "der guten Hygienepraxis" zu arbeiten. Dazu gehört, das ich mich VOR Arbeitsbeginn davon überzeuge, dass die Lebensmittel in einem einwandfreien Zustand sind. Dazu gehört, dass ich mich davon überzeuge, die Kühlkette eingehalten zu haben (die findet sich an diversen einschlägigen Stellen zum Nachlesen!) und dies geht nur durch eine korrekte Temperaturmessung. Diesen Vorgang muss ich dokumentieren (Stichwort "Betrieibseigene Kontrolle", ebenfalls an diversen einschlägigen Stellen nachzulesen).
Wer dies nicht manuell erledigen möchte, kann sich Temperatur-Datenlogger mit Funkmelder in jedes Kühlgerät einbauen und bekommt die Temperatur bzw. Alarmmeldung wahlweise (und/oder) auf sein Mobiltelefon, Rechner oder es geht eine rote Warnblinkleuchte in Kombination mit einem akustischen Signal los.
Wen dies alles nicht überzeugt, der warte auf den nächsten LM-Kontrolleur, der ihm dies schriftlich anordnet...
Noch Fragen?
Unser aktuelles Lebensmittelhygiene - Regime baut wie folgt von oben nach unten auf:
* VO(EG)Nr.852/2004
* spezifische EU-HygieneVO u.a. VO(EG)Nr.853/2004
* ergänzende EU-Vorschriften u.a. VO(EG)Nr.2073/2004
* Nationale Durchführungsvorschriften (LMHV)
Anmerkung: bis hierhin finde ich keine Vorgabe zur täglichen Kontrolle
(man möge mich bitte korrigieren!)
* Auslegungsdokumente,
* Umsetzungshilfen
(EU Guidance Dokuments, Normen, anerkannte nationale branchenspezifische Leitlinien)
Anmerkung: erst in den Leitlinien finden sich Hinweise auf eine tägliche Kontrolle erst in den Vordrucken zur manuellen Temperaturkontrolle, zuvor wird in den Texten von "regelmäßig" gesprochen - das ist natürlich Auslegungssache.
Hier habe ich mal eine eindeutige Quelle aufgetan:
Gutachten des Ständigen Hygieneausschusses
LEITLINIE FÜR EINE GUTE HYGIENEPRAXIS UND DIE ANWENDUNG DER GRUNDÄTZE DES HACCP IN EINZELHANDELSUNTERNEHMEN
02.2007
<!-- m --><a class="postlink" href="http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:wq2mMi3vIZUJ:portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk%3Fangid%3D1%26docid%3D297459%26stid%3D157464+Lebensmittelhygiene+Temperaturkontrolle+wie+oft&cd=20&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=safari">http://webcache.googleusercontent.com/s ... ent=safari</a><!-- m -->
Zitat auf Seite 8
Die jeweils erforderlichen Temperaturen von Kühleinrichtungen sind festgehalten (am Kühlgerät oder in der Dokumentation) und werden an jedem Arbeitstag, möglichst bei Arbeitsbeginn, überprüft (Temperaturmesseinrichtung in jedem Kühl- bzw. Tiefkühlgerät erforderlich).
Hiervon einmal abgesehen erklärt sich eine (arbeits-)tägliche Temperaturkontrolle nach meinem Verständnis wie folgt:
Ich habe grundsätzlich nach den Regeln "der guten Hygienepraxis" zu arbeiten. Dazu gehört, das ich mich VOR Arbeitsbeginn davon überzeuge, dass die Lebensmittel in einem einwandfreien Zustand sind. Dazu gehört, dass ich mich davon überzeuge, die Kühlkette eingehalten zu haben (die findet sich an diversen einschlägigen Stellen zum Nachlesen!) und dies geht nur durch eine korrekte Temperaturmessung. Diesen Vorgang muss ich dokumentieren (Stichwort "Betrieibseigene Kontrolle", ebenfalls an diversen einschlägigen Stellen nachzulesen).
Wer dies nicht manuell erledigen möchte, kann sich Temperatur-Datenlogger mit Funkmelder in jedes Kühlgerät einbauen und bekommt die Temperatur bzw. Alarmmeldung wahlweise (und/oder) auf sein Mobiltelefon, Rechner oder es geht eine rote Warnblinkleuchte in Kombination mit einem akustischen Signal los.
Wen dies alles nicht überzeugt, der warte auf den nächsten LM-Kontrolleur, der ihm dies schriftlich anordnet...
Noch Fragen?