05.09.2013, 05:47
Der Lebensmittelkontrolleur ist verpflichtet sein Handeln rechtlich zu begründen. Die Frage "wo das steht" geht direkt an den Lebensmittelkontrolleur und ist von ihm zu beantworten - da darf der Unternehmer sich nicht verunsichern lassen!!!
Ich bin auf die Antwort gespannt...
Oder steckt hinter dieser Forderung eine ganz andere Intention...??? <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="" title="Idea" /><!-- s -->
Ich bin auf die Antwort gespannt...
Oder steckt hinter dieser Forderung eine ganz andere Intention...??? <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="" title="Idea" /><!-- s -->