11.07.2013, 17:28
Landratsamt erklärt sich zu Vorwürfen der Fleischerei Richter aus Löbau
Die Fleischerei Richter GmbH & Co. KG aus Löbau erhebt im Zusammenhang mit dem Salmonellengeschehen im Landkreis Görlitz in einem offenen Brief schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt. So wird dem Amt unterstellt, im April 2013 den Fleischereibetrieb nicht rechtzeitig von einem Samonellenfund in einem Mastbestand gewarnt zu haben. Es wird behauptet, dass das Veterinäramt erst tätig geworden sei, nachdem die Fleischerei Richter per Schnelltest Salmonellen im Fleisch gefunden habe.
Das Landratsamt verwahrt sich gegen die von der Firma Richter in Löbau erhobenen Unterstellungen und Vorwürfe. Sie entbehren jeder Grundlage und sind falsch.
Der erwähnte Befund von April 2013 war nicht das Ergebnis einer amtstierärztlichen Untersuchung. Das Ergebnis wurde bei einer Eigenkontrollprüfung des Aufzuchtbetriebes festgestellt. Diesem obliegt die Sicherstellung der Tiergesundheit bei der Aufzucht, eine lebensmittelrechtliche weitergehende Kontrolle durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) ist gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht geboten.
Hintergrund: In einem Aufzuchtbetrieb werden die Tiere bis etwa zur achten Lebenswoche aufgezogen und tiergesundheitlich betreut und danach in verschiedenen Endmastbetrieben bis zur Schlachtreife gemästet. Die rechtlich verpflichtende Kontrolle zur Verminderung der Salmonellenverbreitung bei Schlachtschweinen setzt erst bei den Endmastbetrieben ein.
Unabhängig von den tatsächlichen Abläufen von der Aufzucht von Läufern bis hin zur Verarbeitung besteht entgegen der Auffassung der Fa. Richter keine Informationspflicht der Behörde über festgestellte Salmonellenbefunde im Aufzuchtbereich. Im Endmastbetrieb besteht bei erhöhten Hinweisen auf Salmonellen im Bestand eine Informationspflicht nur für den Produzenten gegenüber den zuständigen Behörden. Eine solche lag dem LÜVA nicht vor.
Bei der Nachverfolgung der möglichen Ursachen der gehäuften Salmonellenerkrankungen im Landkreis Görlitz seit Ende Juni haben die Mitarbeiter des LÜVA zuerst die Verkaufsstellen von Fleischereien überprüft, die von den erkrankten Endverbrauchern benannt wurden. Das erfolgte sofort. Im nächsten Schritt wurden Zerlegungs-, Verarbeitungs- und Schlachtbetriebe Kontrollen unterzogen. Hier stehen noch weitere Befundergebnisse aus. Diese werden noch im Laufe der 28. Kalenderwoche erwartet. Weiterhin wurden die Lieferanten von zugekauften Zwischenprodukten und die Endmastbetriebe, von denen Schlachttiere bezogen werden, ermittelt und in die Kontrollen mit einbezogen. Die Kontrollen dauern an. Über die Ergebnisse wird weiterhin informiert.
Quelle: Landratsamt Görlitz
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Gruß
Drui
Die Fleischerei Richter GmbH & Co. KG aus Löbau erhebt im Zusammenhang mit dem Salmonellengeschehen im Landkreis Görlitz in einem offenen Brief schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt. So wird dem Amt unterstellt, im April 2013 den Fleischereibetrieb nicht rechtzeitig von einem Samonellenfund in einem Mastbestand gewarnt zu haben. Es wird behauptet, dass das Veterinäramt erst tätig geworden sei, nachdem die Fleischerei Richter per Schnelltest Salmonellen im Fleisch gefunden habe.
Das Landratsamt verwahrt sich gegen die von der Firma Richter in Löbau erhobenen Unterstellungen und Vorwürfe. Sie entbehren jeder Grundlage und sind falsch.
Der erwähnte Befund von April 2013 war nicht das Ergebnis einer amtstierärztlichen Untersuchung. Das Ergebnis wurde bei einer Eigenkontrollprüfung des Aufzuchtbetriebes festgestellt. Diesem obliegt die Sicherstellung der Tiergesundheit bei der Aufzucht, eine lebensmittelrechtliche weitergehende Kontrolle durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) ist gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht geboten.
Hintergrund: In einem Aufzuchtbetrieb werden die Tiere bis etwa zur achten Lebenswoche aufgezogen und tiergesundheitlich betreut und danach in verschiedenen Endmastbetrieben bis zur Schlachtreife gemästet. Die rechtlich verpflichtende Kontrolle zur Verminderung der Salmonellenverbreitung bei Schlachtschweinen setzt erst bei den Endmastbetrieben ein.
Unabhängig von den tatsächlichen Abläufen von der Aufzucht von Läufern bis hin zur Verarbeitung besteht entgegen der Auffassung der Fa. Richter keine Informationspflicht der Behörde über festgestellte Salmonellenbefunde im Aufzuchtbereich. Im Endmastbetrieb besteht bei erhöhten Hinweisen auf Salmonellen im Bestand eine Informationspflicht nur für den Produzenten gegenüber den zuständigen Behörden. Eine solche lag dem LÜVA nicht vor.
Bei der Nachverfolgung der möglichen Ursachen der gehäuften Salmonellenerkrankungen im Landkreis Görlitz seit Ende Juni haben die Mitarbeiter des LÜVA zuerst die Verkaufsstellen von Fleischereien überprüft, die von den erkrankten Endverbrauchern benannt wurden. Das erfolgte sofort. Im nächsten Schritt wurden Zerlegungs-, Verarbeitungs- und Schlachtbetriebe Kontrollen unterzogen. Hier stehen noch weitere Befundergebnisse aus. Diese werden noch im Laufe der 28. Kalenderwoche erwartet. Weiterhin wurden die Lieferanten von zugekauften Zwischenprodukten und die Endmastbetriebe, von denen Schlachttiere bezogen werden, ermittelt und in die Kontrollen mit einbezogen. Die Kontrollen dauern an. Über die Ergebnisse wird weiterhin informiert.
Quelle: Landratsamt Görlitz
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