02.07.2013, 14:44
Hallo Struwik,
eine Wiederaufbereitung der Arbeitskleidung im Privathaushalt kann aus hygienischen Gründen nicht unbedingt empfohlen werden. In der Regel wird die Wäsche mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren betriebsintern aufbereitet oder aber durch einen externen Dienstleister vorgenommen. Ggf. ist auch eine Desinfektion erforderlich.
Vom Grundsatz her ist es meines Erachtens nicht verboten die Arbeitskleidung zu Hause zu waschen, aber Du musst dann sicherstellen, dass eine Kontamination durch andere Kleidung oder andere ungünstige Einflüsse außerhalb des Lebensmittelbereiches nicht erfolgt.
Es wäre also erforderlich, dass Du ein Verfahren vorgibst, welches durch mikrobiologische Prüfungen (Abklatschproben) stichprobenweise verifiziert wird um diese Unbedenklichkeit nachweisen zu können.
Anforderung: Bei 9 von 10 Proben sollte eine Keimzahl nicht größer als 10 Kolonien je Platte (20 cm2) nachweisbar sein.
Aber nebenbei bemerkt ist zu sagen, dass das Gesamtkonzept der Arbeitskleidung stimmen muss. Dazu gehört neben der Aufbereitung die Einteilung der Arbeitskleidung in Risikoklassen, die richtige Aufbewahrung innerhalb des Betriebes. Regelungen zum Wechseln und einiges mehr.
Ein umfangreiches Thema wie Du siehst. Ich kann Dir in diesem Zusammenhang die DIN 10524 "Lebensmittelhygiene
Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben" empfehlen. Diese DIN hat zumindest meine Fragen diesbezüglich alle beantwortet.
Viele Grüße
Drui
eine Wiederaufbereitung der Arbeitskleidung im Privathaushalt kann aus hygienischen Gründen nicht unbedingt empfohlen werden. In der Regel wird die Wäsche mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren betriebsintern aufbereitet oder aber durch einen externen Dienstleister vorgenommen. Ggf. ist auch eine Desinfektion erforderlich.
Vom Grundsatz her ist es meines Erachtens nicht verboten die Arbeitskleidung zu Hause zu waschen, aber Du musst dann sicherstellen, dass eine Kontamination durch andere Kleidung oder andere ungünstige Einflüsse außerhalb des Lebensmittelbereiches nicht erfolgt.
Es wäre also erforderlich, dass Du ein Verfahren vorgibst, welches durch mikrobiologische Prüfungen (Abklatschproben) stichprobenweise verifiziert wird um diese Unbedenklichkeit nachweisen zu können.
Anforderung: Bei 9 von 10 Proben sollte eine Keimzahl nicht größer als 10 Kolonien je Platte (20 cm2) nachweisbar sein.
Aber nebenbei bemerkt ist zu sagen, dass das Gesamtkonzept der Arbeitskleidung stimmen muss. Dazu gehört neben der Aufbereitung die Einteilung der Arbeitskleidung in Risikoklassen, die richtige Aufbewahrung innerhalb des Betriebes. Regelungen zum Wechseln und einiges mehr.
Ein umfangreiches Thema wie Du siehst. Ich kann Dir in diesem Zusammenhang die DIN 10524 "Lebensmittelhygiene
Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben" empfehlen. Diese DIN hat zumindest meine Fragen diesbezüglich alle beantwortet.
Viele Grüße
Drui