03.06.2013, 05:49
Ich kenne das so, das bei Ware die von amtlicher Seite vernichtet werden muß ein "Entsorgungsnachweis" beizubringen bzw. vorzulegen ist. Damit ist dann der Lebensmittelunternehmer auch wirklich auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Michael
Viele Grüße
Michael