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Rückstellproben auf den Markt gelangt
#6
Ich kenne das so, das bei Ware die von amtlicher Seite vernichtet werden muß ein "Entsorgungsnachweis" beizubringen bzw. vorzulegen ist. Damit ist dann der Lebensmittelunternehmer auch wirklich auf der sicheren Seite.

Viele Grüße

Michael
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[Kein Betreff] - von Druidelix - 23.05.2013, 09:42
[Kein Betreff] - von Druidelix - 23.05.2013, 10:06
[Kein Betreff] - von FischRob - 23.05.2013, 12:12
[Kein Betreff] - von Druidelix - 23.05.2013, 16:16
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 03.06.2013, 05:49

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