31.05.2013, 20:57
Ich hatte es ja bereits im Verlauf der Diskussion schon angesprochen. Es gab in der Tat, wie vermutet mehrere Insellösungen und auch ein System, welches auf Freiwilligkeit basierte. Doch davon haben die Gastronomen und Lebensmittelunternehmer kaum Gebrauch gemacht. Dazu gab es einen Beitrag in der Frankfurter Rundschau.
Lest selbst:
28. Mai 2013
Wenig Smileys in der Gastronomie
Von Martin Brust
Freiwillige Kennzeichnung sauberer und hygienischer Betriebe bisher kein Erfolgsmodell
Die Lebensmittelüberwachung und die Hygiene in Gaststätten sind ein beliebtes Aufregerthema bei Verbrauchern und folglich auch in der Politik. Ein 2011 gestartetes Offenbacher Modellprojekt zur Kennzeichnung besonders vorbildlicher Betriebe stößt bislang aber auf nur wenig Resonanz bei den Betrieben. Die Vergabe des Offenbacher Smiley wird aber jetzt trotzdem ausgeweitet. Das geht aus der Antwort des Magistrats auf eine Anfrage des CDU-Stadtverordneten Tobias Männche hervor.
Mit dem Offenbacher Smiley können Betriebe ausgezeichnet werden, die vom städtischen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bei einer Betriebskontrolle im hygienischen und lebensmittelrechtlichen Bereich mit gut oder sehr gut bewertet werden. Das Amt informiert nach der Kontrolle die Betriebe über die Möglichkeit, den Smiley zu beantragen. Eine Klebeplakette mit dem Logo kann dann im Lokal angebracht werden. Der Betrieb kann das Logo auch auf seiner Webseite verwenden und so Verbrauchern signalisieren, dass in Küche, Keller und Gastraum alles sauber ist, Lebensmittel ordentlich gelagert und verarbeitet werden.
Offenbach hatte das Smiley-System 2011 auf Anregung der CDU-Fraktion als erste hessische Kommune eingeführt. Damals war bundesweit über die Einführung einer „Ampel“ zur Kennzeichnung guter wie schlechter Betriebe diskutiert worden, ebenso über die Veröffentlichung schlechter Ergebnisse von Betriebsprüfungen im Internet.
Offenbar ist das Smiley-System für die Gastronomiebetriebe der Stadt aber wenig attraktiv. Laut der Magistratsantwort wurden 2011 elf Smiley vergeben, 2012 keiner und 2013 seien mehrere Betriebe in der Vorbereitung. Sieben Firmen haben 2011 keinen Smiley beantragt, obwohl das angesichts guter oder sehr guter Ergebnisse möglich gewesen wäre. 2012 haben sogar 20 Betriebe auf den Antrag verzichtet.
Kein Pranger bei Verstößen
Trotzdem können seit diesem Jahr nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern auch Firmen, die Lebensmittel verarbeiten – etwa Großküchen oder Catering-Anbieter – den Smiley beantragen. Ein verpflichtendes „abgestuftes Prüfsiegel“, also beispielsweise eine „Ampel“, plant die Stadt derzeit nicht. Sie verweist in ihrer Antwort darauf, dass es darüber auf Bund-Länder-Ebene keine Einigung gibt.
Gestoppt ist derzeit die Veröffentlichung von Betrieben mit negativen Prüfergebnissen im Internet. Der Grund: Im April hat der hessische Verwaltungsgerichtshof erhebliche rechtliche Bedenken an einer solchen Veröffentlichung geäußert, einige Tage danach hat das hessische Verbraucherschutzministerium mittels Erlass die Kommunen und Landkreise aufgefordert, keine solche Listen mehr zu veröffentlichen.
Im laufenden Jahr sind, auch das geht aus der Antwort des Magistrats hervor, bislang vier Betriebe wegen hygienischer oder lebensmittelrechtlicher Mängel eingestellt worden. Solche Betriebs- oder Produktionsschließungen werden an die Stadtpolizei gemeldet, die die Einhaltung „auch abends und nachts überwacht“, so die Magistratsantwort.
Quelle: Frankfurter Rundschau online
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Gruß
Drui
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28. Mai 2013
Wenig Smileys in der Gastronomie
Von Martin Brust
Freiwillige Kennzeichnung sauberer und hygienischer Betriebe bisher kein Erfolgsmodell
Die Lebensmittelüberwachung und die Hygiene in Gaststätten sind ein beliebtes Aufregerthema bei Verbrauchern und folglich auch in der Politik. Ein 2011 gestartetes Offenbacher Modellprojekt zur Kennzeichnung besonders vorbildlicher Betriebe stößt bislang aber auf nur wenig Resonanz bei den Betrieben. Die Vergabe des Offenbacher Smiley wird aber jetzt trotzdem ausgeweitet. Das geht aus der Antwort des Magistrats auf eine Anfrage des CDU-Stadtverordneten Tobias Männche hervor.
Mit dem Offenbacher Smiley können Betriebe ausgezeichnet werden, die vom städtischen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bei einer Betriebskontrolle im hygienischen und lebensmittelrechtlichen Bereich mit gut oder sehr gut bewertet werden. Das Amt informiert nach der Kontrolle die Betriebe über die Möglichkeit, den Smiley zu beantragen. Eine Klebeplakette mit dem Logo kann dann im Lokal angebracht werden. Der Betrieb kann das Logo auch auf seiner Webseite verwenden und so Verbrauchern signalisieren, dass in Küche, Keller und Gastraum alles sauber ist, Lebensmittel ordentlich gelagert und verarbeitet werden.
Offenbach hatte das Smiley-System 2011 auf Anregung der CDU-Fraktion als erste hessische Kommune eingeführt. Damals war bundesweit über die Einführung einer „Ampel“ zur Kennzeichnung guter wie schlechter Betriebe diskutiert worden, ebenso über die Veröffentlichung schlechter Ergebnisse von Betriebsprüfungen im Internet.
Offenbar ist das Smiley-System für die Gastronomiebetriebe der Stadt aber wenig attraktiv. Laut der Magistratsantwort wurden 2011 elf Smiley vergeben, 2012 keiner und 2013 seien mehrere Betriebe in der Vorbereitung. Sieben Firmen haben 2011 keinen Smiley beantragt, obwohl das angesichts guter oder sehr guter Ergebnisse möglich gewesen wäre. 2012 haben sogar 20 Betriebe auf den Antrag verzichtet.
Kein Pranger bei Verstößen
Trotzdem können seit diesem Jahr nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern auch Firmen, die Lebensmittel verarbeiten – etwa Großküchen oder Catering-Anbieter – den Smiley beantragen. Ein verpflichtendes „abgestuftes Prüfsiegel“, also beispielsweise eine „Ampel“, plant die Stadt derzeit nicht. Sie verweist in ihrer Antwort darauf, dass es darüber auf Bund-Länder-Ebene keine Einigung gibt.
Gestoppt ist derzeit die Veröffentlichung von Betrieben mit negativen Prüfergebnissen im Internet. Der Grund: Im April hat der hessische Verwaltungsgerichtshof erhebliche rechtliche Bedenken an einer solchen Veröffentlichung geäußert, einige Tage danach hat das hessische Verbraucherschutzministerium mittels Erlass die Kommunen und Landkreise aufgefordert, keine solche Listen mehr zu veröffentlichen.
Im laufenden Jahr sind, auch das geht aus der Antwort des Magistrats hervor, bislang vier Betriebe wegen hygienischer oder lebensmittelrechtlicher Mängel eingestellt worden. Solche Betriebs- oder Produktionsschließungen werden an die Stadtpolizei gemeldet, die die Einhaltung „auch abends und nachts überwacht“, so die Magistratsantwort.
Quelle: Frankfurter Rundschau online
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Drui