31.05.2013, 20:43
Die auf der Homepage der verschiedensten Länderministerien online eingestellten Listen gegen Verstöße des § 40 Abs. 1a LFGB wurden aufgrund unsicherer Rechtslage nicht selten von den Ministerien bis zu einer rechtlichen Klärung ausgesetzt bzw. vom Netz genommen.
Dieses Problematik war auch Thema auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 16. und 17.05. in Bad Nauheim.
Auf der Homepage der VSMK ist dazu folgendes zu lesen:
17.05.2013
"Transparenz braucht Rechtssicherheit"
Auf ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder den Bund aufgefordert, Rechtssicherheit bei der Veröffentlichung von Hygieneverstößen und Grenzwertüberschreitungen zu schaffen.
„Die derzeitige Gesetzeslage ist nicht ausreichend, um Verstöße zu veröffentlichen und damit für mehr Transparenz für die Verbraucher zu sorgen. Das muss sich schnellstmöglich ändern", sagte Lucia Puttrich, die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder nach der Tagung in Bad Nauheim. Zahlreiche Bundesländer hatten die Veröffentlichung nach Paragraph 40 Absatz 1a des Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingestellt, nachdem Gerichte unter anderem Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und der Verfassungsgemäßheit festgestellt hatten.
Strittig blieb bei der Tagung bis wann eine solche Änderung vorliegen kann. Für den Bund stellte Verbrauchschutzministerin Ilse Aigner klar, dass ein Entwurf der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden könne.
den gesamten Artikel könnt Ihr HIER lesen
Gruß
Drui
Dieses Problematik war auch Thema auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 16. und 17.05. in Bad Nauheim.
Auf der Homepage der VSMK ist dazu folgendes zu lesen:
17.05.2013
"Transparenz braucht Rechtssicherheit"
Auf ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder den Bund aufgefordert, Rechtssicherheit bei der Veröffentlichung von Hygieneverstößen und Grenzwertüberschreitungen zu schaffen.
„Die derzeitige Gesetzeslage ist nicht ausreichend, um Verstöße zu veröffentlichen und damit für mehr Transparenz für die Verbraucher zu sorgen. Das muss sich schnellstmöglich ändern", sagte Lucia Puttrich, die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder nach der Tagung in Bad Nauheim. Zahlreiche Bundesländer hatten die Veröffentlichung nach Paragraph 40 Absatz 1a des Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingestellt, nachdem Gerichte unter anderem Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und der Verfassungsgemäßheit festgestellt hatten.
Strittig blieb bei der Tagung bis wann eine solche Änderung vorliegen kann. Für den Bund stellte Verbrauchschutzministerin Ilse Aigner klar, dass ein Entwurf der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden könne.
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Gruß
Drui