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Rückstellproben auf den Markt gelangt
#2
Hallo Michael,
mit Interesse, aber auch Besorgnis habe nicht nur ich den Artikel „Biogas-Schokolade gelangt auf Markt“ online gelesen.

Der Artikel wirft weitere Fragen auf, die leider unbeantwortet bleiben, jedoch von großer Bedeutung sind. Wie im Artikel beschrieben, sollte die nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignete Ware in einer Biogasanlage dabei helfen, umweltfreundlich Energie zu erzeugen.

Die betroffene Schokolade gelang jedoch wieder in den Markt. Der Entsorgungsunternehmer soll erklärt haben, dass die Schokolade gestohlen worden sei. Die gesamten sechs Tonnen der süßen Ware oder nur ein Teil?

Bleibt die Frage offen, ob und wie viel von der Schokolade noch im Umlauf sein könnte bzw. seinerzeit noch im Umlauf war? Wenn sie nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist, warum erfolgte dann seinerzeit oder jetzt kein Rückruf der betroffenen Chargen durch den Hersteller? Die Kenntnis des Unternehmens scheint dem Artikel zufolge ja gegeben zu sein.

Dem Artikel ist leider nicht viel über die Aktualität desselbigen zu entnehmen. Geht man davon aus, dass wie im Bericht beschrieben, der Schokoladenhersteller die Behörden informiert hat, so denke ich nicht, dass es sich um einen aktuellen Vorfall handelt, dennoch ist mir persönlich aus dem Jahre 2012 kein Rückruf von Schokolade der Firma „Meybona“ bekannt geworden.

Im Artikel wurde in Aussicht gestellt, dass es am 22.05.2013 zu einem Prozess im Amtsgericht Bielefeld kommen sollte. Glaubt man dem folgendem Bericht, so ist diese Verhandlung vertagt worden.

Donnerstag, 23.05.2013
Prozess um Schokolade vertagt
Der Prozess um die unrechtmäßig verkaufte, sogenannte „Biogas-Schokolade“ vor dem Bielefelder Amtsgericht wurde gestern vertagt. Der angeklagte 53jährige Betreiber eines Aufbereitungsunternehmens von Abfällen für eine Biogasanlage soll die Schokolade unrechtmäßig weiter verkauft haben.

Die Aussage wollte der Zeuge vor Gericht aber nicht nochmal wiederholen, da er sich selbst belasten könnte. Deshalb vertagte das Amtsgericht den Prozess, um weitere Zeugen zu befragen.
Quelle: Radio Bielefeld
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Hier ein weiterer Artikel, der u.a. aussagt, dass die Schokolade von der Firma Meybona stammt.

Donnerstag, 23.05.2013
Schokoladen-Prozess vertagt

Wie sind Schokoladenreste aus dem Kreis Herford, die eigentlich hätten entsorgt werden müssen, in den Verkauf gelangt? Weil diese Frage noch nicht endgültig geklärt ist, will das Amtsgericht Bielefeld weitere Zeugen vernehmen. Der Prozess gegen einen Entsorgungsunternehmer aus Vlotho ist vertagt worden. Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, alte Schokolade, die zur Vernichtung bestimmt war, an einen Kaufmann weiterveräußert zu haben. Sein Verteidiger Manfred Binder widerspricht. Der Entsorgungsunternehmer habe überhaupt nichts von den Aktivitäten des Händlers mitbekommen.

Ursprünglich stammt die Schokolade vom Löhner Hersteller Meybona. Der Chef dieser Firma war es auch, der den Fall ans Licht brachte. Er hatte entdeckt, dass große Mengen seiner Schokolade nicht, wie in Auftrag gegeben, vernichtet, sondern auf Wochenmärkten verkauft worden waren.

Quelle: Radio Herford
Diesen Artikel online lesen

Bleibt abzuwarten was sich aus dem Prozess ergibt. Fakt ist aber gem. Artikels 19 der Basisverordnung auch...

Erkennt ein Lebensmittelunternehmer oder hat er Grund
zu der Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes,
verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel den
Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht,
so leitet er unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende
Lebensmittel vom Markt zu nehmen, sofern das Lebensmittel
nicht mehr unter der unmittelbaren Kontrolle des ursprüngli-
chen Lebensmittelunternehmers steht, und die zuständigen
Behörden darüber zu unterrichten. Wenn das Produkt den
Verbraucher bereits erreicht haben könnte, unterrichtet der
Unternehmer die Verbraucher effektiv und genau über den
Grund für die Rücknahme und ruft erforderlichenfalls bereits
an diese gelieferte Produkte zurück, wenn andere Maßnahmen
zur Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus nicht ausreicht


..., dass der Unternehmer u.a. die Behörden zu informieren hat. Das hat er ja nach der Berichterstattung auch getan. Zu bewerten inwieweit jetzt hier hätte eine Rückrufaktion mit Angaben von entsprechenden Chargen etc. erfolgen können oder müssen, ist sicherlich nicht unsere Aufgabe.

Spannend bleibt es allemahl. Auf dieses Urteil bin ich besonders gespannt.

Um eines noch mal klar zustellen, nicht die fehlende Überwachung, die behördlichen Aktionen und Reaktionen sind Schuld an derartigen "Skandälchen", sondern die kriminelle Energie derjeniger, die sich mit derartigen Aktionen strafbar machen. Bleibt zu hoffen das RECHT gesprochen wird.

Jörg Reimuth
alias Druidelix
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[Kein Betreff] - von Druidelix - 23.05.2013, 09:42
[Kein Betreff] - von Druidelix - 23.05.2013, 10:06
[Kein Betreff] - von FischRob - 23.05.2013, 12:12
[Kein Betreff] - von Druidelix - 23.05.2013, 16:16
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 03.06.2013, 05:49

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