23.02.2013, 08:29
Bei einer Preiserhöhung besteht grundsätzlich die Kündigung des Vertrages. Ich würde folgendes überprüfen / hinterfragen:
Welche Leistungen werden bislang erbracht, Wie sieht der Status Quo bzgl. effektiver Freihaltung aus, Welcher Preis wird bislang berechnet, Welche veränderten Maßnahmen sind mit der Preiserhöhung verbunden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem Gutachter für SBK oder einem anderen SBK seines Vertrauen beraten bzw. ein Angebot machen zu lassen. Im Weiteren würde ich erst einmal die Diskussionen zu diesem Thema weiter verfolgen
Welche Leistungen werden bislang erbracht, Wie sieht der Status Quo bzgl. effektiver Freihaltung aus, Welcher Preis wird bislang berechnet, Welche veränderten Maßnahmen sind mit der Preiserhöhung verbunden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem Gutachter für SBK oder einem anderen SBK seines Vertrauen beraten bzw. ein Angebot machen zu lassen. Im Weiteren würde ich erst einmal die Diskussionen zu diesem Thema weiter verfolgen