21.02.2013, 06:53
"Ist trotz des Verbotes von Permanentködern eine dauerhafte Bekämpfung möglich?
Ja, bei einem andauernden Nagerbefall (z.B. durch ständige Einwanderung von Nagern von außen in einen Betrieb) ist die Bekämpfungsmaßnahme auch über einen im Regelfall andauernden Zeitraum von etwa 35 Tagen möglich (Langzeit-Bekämpfung). Dies gilt als dauerhafter Befall durch Nager, sodass der Einsatz der Antikoagulanzien nicht unter die untersagte vorbeugende bzw. permanente Beköderung fällt oder zu Monitoringzwecken eingesetzt wird." (Quelle:faq_nagetierbekaempfungsmittel_mit_blutgerinnungshemmenden_wirkstoffen_antikoagulanzien1.pdf, Seite 16)
Hier noch einmal der direkte Link
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
Es obliegt immer noch dem Sach- und fachkundigen SBK über seine Vorgehensweise selbst zu entscheiden und diese natürlich begründen und dokumentieren zu können.
Darüber hinaus gibt es - ich nenne es immer "Bausteine" - diverse andere Möglichkeiten (außer Gitftköder) im Rahmen des IPM (Integrate Pest Management) die (schon immer) für eine erfolgreiche Bekämpfung und vorallem Vorsorge - nicht nur gegen Nager - umgesetzt werden müssen. Dann reduzieren sich die Mengen der eingesetzten Rodentizide bzw. SBK-Mittel von "ganz allein" Dies sollte für alle Fachkundigen jedoch nichts Neues sein. Die Verpflichtung ergab sich im übrigen schon lange auf Grundlage der GefStoffV.
Ja, bei einem andauernden Nagerbefall (z.B. durch ständige Einwanderung von Nagern von außen in einen Betrieb) ist die Bekämpfungsmaßnahme auch über einen im Regelfall andauernden Zeitraum von etwa 35 Tagen möglich (Langzeit-Bekämpfung). Dies gilt als dauerhafter Befall durch Nager, sodass der Einsatz der Antikoagulanzien nicht unter die untersagte vorbeugende bzw. permanente Beköderung fällt oder zu Monitoringzwecken eingesetzt wird." (Quelle:faq_nagetierbekaempfungsmittel_mit_blutgerinnungshemmenden_wirkstoffen_antikoagulanzien1.pdf, Seite 16)
Hier noch einmal der direkte Link
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
Es obliegt immer noch dem Sach- und fachkundigen SBK über seine Vorgehensweise selbst zu entscheiden und diese natürlich begründen und dokumentieren zu können.
Darüber hinaus gibt es - ich nenne es immer "Bausteine" - diverse andere Möglichkeiten (außer Gitftköder) im Rahmen des IPM (Integrate Pest Management) die (schon immer) für eine erfolgreiche Bekämpfung und vorallem Vorsorge - nicht nur gegen Nager - umgesetzt werden müssen. Dann reduzieren sich die Mengen der eingesetzten Rodentizide bzw. SBK-Mittel von "ganz allein" Dies sollte für alle Fachkundigen jedoch nichts Neues sein. Die Verpflichtung ergab sich im übrigen schon lange auf Grundlage der GefStoffV.