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Becher "Coffee-to-go" nur für Trinker schwarzen Ka
#2
Hallo Saftschubse,

Milchkaffee oder Tee mit Milch würde ich zweifelsfrei als Heißgetränk bezeichnen. Wenn der Hersteller damit wirbt: Für Heiß- und Kaltgetränke so müsste dies auch für die vorgenannten Getränke gelten.

Da die Information, dass Getränke mit Milch davon ausgeschlossen sind, offensichtlich im "Kleingedruckten" stand, würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis, von einer Irreführung des Kunden und somit einem ungültigen Kaufvertrag ausgehen. Also Becher zurückbringen und Geld wiederbekommen. So würde ich das sehen. Ein Anruf bei der Verbraucherschutzzentrale wird die aber bestimmt die nötige Rechtssicherheit geben.

Viele Grüße und auf keine Fall abwarten und Tee trinken sondern dagegen angehen.

Viele Grüße
Michael Bäuml
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 09.01.2013, 17:53
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 10.01.2013, 07:40

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