23.11.2012, 15:13
Hallo Struwik,
meine Erfahrung: ja, schriftlich zusammengefasste Gefahrenanalyse. Und eine regelmässige Neubewertung (ich würde sagen jährlich oder eben bei Veränderungen [analog HACCP]) sollte auch erfolgen und wenn es die einfache Variante ist, dass "nur" bestätigt wird, dass sich nichts geändert hat, Datum, Unterschrift/Protokoll. Wir haben das immer im HACCP-Team gemacht.
Und beachten: je nach Gegebenheiten können Gefahrenanalysen auch zusammengefasst werden so dass du nicht in jedem Fall auf 28 Stk kommen musst.
LG
Saftschubse
meine Erfahrung: ja, schriftlich zusammengefasste Gefahrenanalyse. Und eine regelmässige Neubewertung (ich würde sagen jährlich oder eben bei Veränderungen [analog HACCP]) sollte auch erfolgen und wenn es die einfache Variante ist, dass "nur" bestätigt wird, dass sich nichts geändert hat, Datum, Unterschrift/Protokoll. Wir haben das immer im HACCP-Team gemacht.
Und beachten: je nach Gegebenheiten können Gefahrenanalysen auch zusammengefasst werden so dass du nicht in jedem Fall auf 28 Stk kommen musst.
LG
Saftschubse