28.08.2012, 14:23
Bei Gluten ist es denke ich recht einfach, da es ja die VO 41/2009 (vgl. auch <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.glutenfrei-unterwegs.de/wissen/kennzeichnung.html">http://www.glutenfrei-unterwegs.de/wiss ... hnung.html</a><!-- m -->): Kannst Du den Beweis führen, dass <20m Gluten/kg enthalten sind, kannst Du "glutenfrei" deklarieren. Eine Spurenkennzeichnung fände ich es wieder irreführend und würde auch die andere Aussage konterkarieren.
Bei den anderen Allergenen halte ich es auch für eindeutig: entweder, oder. Denn die Spurenkennzeichnung sagt ja dem Allergiker, dass es unter Umständen möglich sei, dass "sein" Allergen doch enthalten ist und dann kann er entscheiden, ob er das Risiko eingehen kann/will.
Bei den anderen Allergenen halte ich es auch für eindeutig: entweder, oder. Denn die Spurenkennzeichnung sagt ja dem Allergiker, dass es unter Umständen möglich sei, dass "sein" Allergen doch enthalten ist und dann kann er entscheiden, ob er das Risiko eingehen kann/will.