20.08.2012, 07:06
Das Verwaltungsgericht Berlin (Urt. v. 26.07.2012, Az. 14 K 342.11) entschied, dass Mitarbeiter einer Konditorei nicht zwingend helle Arbeitskleidung tragen müssen. So verstößt dunkle Arbeitskleidung nicht gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben, insbesondere nicht gegen die vom Beklagten angeführte Lebensmittelhygieneverordnung der Europäischen Union, heißt es. Diese sehe lediglich vor, dass Personen, die in einem Bereich arbeiteten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen werde, ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten müssten; sie hätten geeignete und saubere Arbeitskleidung sowie die erforderliche Schutzkleidung zu tragen. Die Farbe der Arbeitsbekleidung sei dabei kein Kriterium, so das Gericht.
Quelle: 33. Backspiegel Ausgabe vom 17. August 2012
und <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/2644-urteil-ist-dunkle-arbeitskleidung-in-konditorei-unhygienisch">http://www.rechtsindex.de/verwaltungsre ... hygienisch</a><!-- m -->
Quelle: 33. Backspiegel Ausgabe vom 17. August 2012
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