19.07.2012, 14:59
Tja,
"das Gesetz" (hier die LMHV) spricht lediglich von der "Vermutung" einer ausreichenden Kenntnis zum Thema und nicht davon, dass man sie mit Erwerb des Ausbildungsnachweises tatsächlich hat.
Die Praxis zeigt, dass genau da der "Hase im Pfeffer" liegt, denn dazu müsste tatsächlich gewährleistet sein, dass die Ausbildung das Thema Hygiene umfassend behandelt. Wenn man Auszubildende - egal ob LM-Produktion oder -Handel - befragt, erhält man oft ein anderes Bild: In den Rahmenplänen für Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen ist das Thema Hygiene zwar festgelegt, aber Papier ist geduldig und Unterricht kann ausgefallen und Inhalte können ggf. nicht nachgeholt worden sein.
"Könnte", "hätte", "sollte" kennzeichnen genau die Unsicherheitsfaktoren, die auch per Gesetz nicht lösbar sind. Daher fordern Standards und Normen, anders als Ausbildungsberichte und -zeugnisse, auch die Garantie per Unterschrift des Mitarbeiters, denn wer unterschreibt, der haftet für das Unterschriebene!
Letztlich liegt die Gesamtverantwortung beim Unternehmer. Wenn der nicht schult bzw. die Schulung nicht nachweisen kann oder wenn offensichtlich wird, dass die Inhalte von Mitarbeitern nicht umgesetzt werden, ist er in der Haftung.
Und was kostet die Verweigerung? Bußgeldhöhe z. Zt. bis zu 22 T € oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren pro vorsätzlich nicht geschultem Mitarbeiter (Frauen sind selbstverständlich mitgemeint) und der Konzessionsentzug folgt auch! Da schult man besser, dokumentiert und lässt gegenzeichnen. Schließlich hat der Koch aus dem Beispiel von LuxQM ja die Sachkunde und kann sofort loslegen, statt lang drumherum zu schwätzen.
Man kann das Selbstverständnis manches Berufsstandes lange diskutieren. Die Lebensmittelkontrolleure tun das i. d. R. nicht, sondern setzen Nachweisfristen, fordern die Dokumentation und helfen in hartnäckigen Fällen gern bei der "Marktbereinigung" durch Betriebsschließung. Der Mitbewerber ist nicht traurig, denn der weiß: Wer auf die Ausgaben für Schulungen verzichtet, der spart in der Praxis oft schon sehr lange an allen Ecken und Enden, so dass selbst der Kunde den Investitionsrückstand an der Straßenfront des Unternehmens ablesen kann.
"das Gesetz" (hier die LMHV) spricht lediglich von der "Vermutung" einer ausreichenden Kenntnis zum Thema und nicht davon, dass man sie mit Erwerb des Ausbildungsnachweises tatsächlich hat.
Die Praxis zeigt, dass genau da der "Hase im Pfeffer" liegt, denn dazu müsste tatsächlich gewährleistet sein, dass die Ausbildung das Thema Hygiene umfassend behandelt. Wenn man Auszubildende - egal ob LM-Produktion oder -Handel - befragt, erhält man oft ein anderes Bild: In den Rahmenplänen für Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen ist das Thema Hygiene zwar festgelegt, aber Papier ist geduldig und Unterricht kann ausgefallen und Inhalte können ggf. nicht nachgeholt worden sein.
"Könnte", "hätte", "sollte" kennzeichnen genau die Unsicherheitsfaktoren, die auch per Gesetz nicht lösbar sind. Daher fordern Standards und Normen, anders als Ausbildungsberichte und -zeugnisse, auch die Garantie per Unterschrift des Mitarbeiters, denn wer unterschreibt, der haftet für das Unterschriebene!
Letztlich liegt die Gesamtverantwortung beim Unternehmer. Wenn der nicht schult bzw. die Schulung nicht nachweisen kann oder wenn offensichtlich wird, dass die Inhalte von Mitarbeitern nicht umgesetzt werden, ist er in der Haftung.
Und was kostet die Verweigerung? Bußgeldhöhe z. Zt. bis zu 22 T € oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren pro vorsätzlich nicht geschultem Mitarbeiter (Frauen sind selbstverständlich mitgemeint) und der Konzessionsentzug folgt auch! Da schult man besser, dokumentiert und lässt gegenzeichnen. Schließlich hat der Koch aus dem Beispiel von LuxQM ja die Sachkunde und kann sofort loslegen, statt lang drumherum zu schwätzen.
Man kann das Selbstverständnis manches Berufsstandes lange diskutieren. Die Lebensmittelkontrolleure tun das i. d. R. nicht, sondern setzen Nachweisfristen, fordern die Dokumentation und helfen in hartnäckigen Fällen gern bei der "Marktbereinigung" durch Betriebsschließung. Der Mitbewerber ist nicht traurig, denn der weiß: Wer auf die Ausgaben für Schulungen verzichtet, der spart in der Praxis oft schon sehr lange an allen Ecken und Enden, so dass selbst der Kunde den Investitionsrückstand an der Straßenfront des Unternehmens ablesen kann.