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Wiederholungsschulung nach IfSG Sinn oder Unsinn ?
#29
mglass schrieb:Zum Thema Schulung:
Die Frage zu Pflicht oder Nichtpflicht der Hygieneschulung ist in der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in § 4 dargestellt.
Eine weitere Quelle hatte Drui ja schon kommentiert:
Zitat:EU-VO 0852/2004.
Auch hier sind keine Anforderungen auf die Qualitfikation des Schulenden zu finden.
In der o. g. DIN heißt es jedoch, geeignetes Schulungspersonal seien sachkundige Personen (intern und extern gelten dabei als gleichwertig)und Sachkunde ist belegbar, z. B. durch Berufsabschlüsse, Zertifikate etc.

Ein übrigens interessanter Gedanke und hier wieder etwas aus der Praxis:

Ein Betrieb mit Essen für Gemeinschaftsverpflegung. Angestellt sind etliche Köche und Küchenhilfen. Die Schulung wird nicht dokumentiert, da der Koch die Aussage tätigt:


-------------------------------------------------------------------------
Ich bin Koch, die anderen sind Köche und wir haben in unserer Ausbildung das Thema "Hygiene" ausreichend behandelt und handeln auch danach. In der LMHV steht:

Zitat:(2) Bei Personen, die [...] eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden, wird vermutet, dass sie für eine der jeweiligen Ausbildung entsprechende Tätigkeit

1.
nach Anhang II Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult sind und
2.
über nach Absatz 1 erforderliche Fachkenntnisse verfügen.

Ich brauche also keine Schulung mehr als Koch, da das Gesetz sagt, dass ich aufgrund meiner Berufsausbildung über die entsprechenden Fachkenntnisse verfüge.
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So einfach kann man sich das auch machen <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->
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