14.06.2012, 14:47
Hallo zusammen,
ich denke, dass der Verbraucher auch ohne „Ampel- oder Hygienebarometer“ gut informiert ist. Die Farben Rot, Gelb und Grün an der Tür eines Restaurants hätte der Verbraucher eh nicht zuordnen können, da er die Kontrollparameter nicht kennt. Einen Betrieb der „gelb“ eingestuft wäre hätte ein Gast gemieden obwohl es einer der saubersten Betriebe der Stadt hätte sein können.
Hier muss man wissen, dass auch die Aufzeichnung von Temperaturen, das Unterschreiben von Reinigungslisten und das Durchführen von Hygieneschulungen in die Bewertung mit eingeflossen wären.
Geht man nun also davon aus, der Betrieb sauber, ordentlich und verantwortungsbewusst handelt (vielleicht schon seit Jahrzehnten) jedoch seine oben genannten „bürokratischen Vorgaben“ nicht erfüllt, so hätte er eine „gelbe Ampel“ erhalten.
Ich glaube das hätte den Kunden abgehalten, den ansonsten tadellosen Betrieb aufzusuchen. Es gibt noch zahlreiche Gründe, die m.E. gegen eine derartige Kennzeichnung sprechen.
ABER
Der Verbraucher kann ja aktiv werden und sich die Informationen einholen, die er gerne hätte. Laut Verbraucherinformationsgesetz hat jeder das Recht, sich an die zuständige Überwachungsbehörde (Amt für Verbraucherschutz etc.) zu wenden. Hier reicht ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail mit der bitte um Auskunft darüber, ob es hygienerelevante Verstöße gegen den Betrieb XY gab. Die Behörde ist verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen und das Beste, sogar KOSTENLOS (zumindest bei kleineren Anfragen und da fällt das Restaurant oder der Bäcker um die Ecke mit Sicherheit darunter)
Als nicht verärgert sind, über die Instrumente, die uns der Gesetzgeber nicht an die Hand gibt sondern die Möglichkeiten nutzen, die bereits vorhanden sind.
Viele Grüße
Michael Bäuml
ich denke, dass der Verbraucher auch ohne „Ampel- oder Hygienebarometer“ gut informiert ist. Die Farben Rot, Gelb und Grün an der Tür eines Restaurants hätte der Verbraucher eh nicht zuordnen können, da er die Kontrollparameter nicht kennt. Einen Betrieb der „gelb“ eingestuft wäre hätte ein Gast gemieden obwohl es einer der saubersten Betriebe der Stadt hätte sein können.
Hier muss man wissen, dass auch die Aufzeichnung von Temperaturen, das Unterschreiben von Reinigungslisten und das Durchführen von Hygieneschulungen in die Bewertung mit eingeflossen wären.
Geht man nun also davon aus, der Betrieb sauber, ordentlich und verantwortungsbewusst handelt (vielleicht schon seit Jahrzehnten) jedoch seine oben genannten „bürokratischen Vorgaben“ nicht erfüllt, so hätte er eine „gelbe Ampel“ erhalten.
Ich glaube das hätte den Kunden abgehalten, den ansonsten tadellosen Betrieb aufzusuchen. Es gibt noch zahlreiche Gründe, die m.E. gegen eine derartige Kennzeichnung sprechen.
ABER
Der Verbraucher kann ja aktiv werden und sich die Informationen einholen, die er gerne hätte. Laut Verbraucherinformationsgesetz hat jeder das Recht, sich an die zuständige Überwachungsbehörde (Amt für Verbraucherschutz etc.) zu wenden. Hier reicht ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail mit der bitte um Auskunft darüber, ob es hygienerelevante Verstöße gegen den Betrieb XY gab. Die Behörde ist verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen und das Beste, sogar KOSTENLOS (zumindest bei kleineren Anfragen und da fällt das Restaurant oder der Bäcker um die Ecke mit Sicherheit darunter)
Als nicht verärgert sind, über die Instrumente, die uns der Gesetzgeber nicht an die Hand gibt sondern die Möglichkeiten nutzen, die bereits vorhanden sind.
Viele Grüße
Michael Bäuml