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Das AUS für die Hygieneampel auf Bundesebene
#1
Hannover/Hamburg 31. Mai 2012

Protokoll -Endgültige Fassung-
Bundeseinheitliches Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen

Hier: Gemeinsame Arbeitsgruppe der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK,) und der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK); Treffen in Hamburg am 11.Mai 2012.

Teilnehmerländer: WMK Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg; VSMK: Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen.
1. Die Arbeitsgruppe traf sich, um die zwischen der WMK und VSMK strittigen Fragen zur Einführung eines Modells zur Veröffentlichung von Betriebskontrollergebnissen von Lebensmittelunternehmen (sog. „Kontrollbarometer“) zu klären und ein gemeinsames Ergebnis bei der „Transparentmachung“ der Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle zu finden.
2. Die Arbeitsgruppe der VSMK und der WMK kam zu folgendem Ergebnis:
o Die Vertreter der WMK machten deutlich, dass nur eine fakultative Veröffentlichung mitgetragen werden kann. Ein obligatorisches System wird abgelehnt. Vor diesem Hintergrund verständigt sich die AG darauf, eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen auf freiwilliger Basis weiterzuverfolgen. Hierbei entscheidet der einzelne Unternehmer, ob er die Kontrollergebnisse bekannt macht.
o Nach drei Jahren soll eine Evaluierung dieses Verfahrens ergebnisoffen durchgeführt werden.
o Die Hygienerelevanten Prüfungspunkte sollen von der VSMK definiert und der Prüfungsvollzug vereinheitlicht werden. Es besteht Einvernehmen, dass das bestehende Kontrollsystem als Basis herangezogen werden soll und keine zusätzliche Datenerhebung erfolgt.
o Die Bekanntmachung der Ergebnisse der Kontrolle gegenüber dem Unternehmer erfolgt schriftlich und begründet im Rahmen des regulären Überwachungsverfahrens. Das Kontrollergebnis der kontrollierenden Behörde ist rechtsmittelfähig.
o Bei hinreichend relevanten Beanstandungen findet eine zeitnahe Nachkontrolle (innerhalb von 4 Monaten) der betreffenden Betriebe statt.
o Eine Arbeitsgruppe auf Arbeitsebene der sechs AGrp-Länder wird eine mögliche bildliche Darstellung von „Klassifizierungssymbolen“ unter Einbeziehung der Verbände beraten. Das Ergebnis soll zeitnahe der AGrp der Staatssekretäre/innen vorlegt werden. Diese wird das Ergebnis dann in das stattzufindende Gesetzgebungsverfahren einbringen.
o Rheinland-Pfalz hat zugesagt zu prüfen, in welcher Weise die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, um das oben getroffene Ergebnis umzusetzen.

VSMK und WMK wird das o. g. Ergebnis mit der Bitte um Bewertung vorgelegt.
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Das AUS für die Hygieneampel auf Bundesebene - von Michael Bäuml - 13.06.2012, 17:15
[Kein Betreff] - von LuxQM - 13.06.2012, 23:39
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 14.06.2012, 14:47
[Kein Betreff] - von Druidelix - 01.07.2012, 13:57

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