07.06.2012, 11:23
Hallo FischRob,
das hilft jetzt sicher nur bedingt weiter, aber ich habe eben zufällig den entsprechenden Passus im Schweizer Bundesgesetz über Lebensnmittel und Gebrauchsgegenstände gefunden: "Für Lebensmittel, die ausschliesslich für die Ausfuhr bestimmt sind, gelten die Regelungen des Bestimmungslandes, soweit der Bundesrat nichts anderes vorschreibt."
Da die Gesetzgebung in der Schweiz der der EU/D nicht unähnlich ist (und z.T. sogar deckungsgleich), steht oben zitierter Satz sicher auch in einer EU- oder D-Verordnung/Gesetz/...
LG
Saftschubse
das hilft jetzt sicher nur bedingt weiter, aber ich habe eben zufällig den entsprechenden Passus im Schweizer Bundesgesetz über Lebensnmittel und Gebrauchsgegenstände gefunden: "Für Lebensmittel, die ausschliesslich für die Ausfuhr bestimmt sind, gelten die Regelungen des Bestimmungslandes, soweit der Bundesrat nichts anderes vorschreibt."
Da die Gesetzgebung in der Schweiz der der EU/D nicht unähnlich ist (und z.T. sogar deckungsgleich), steht oben zitierter Satz sicher auch in einer EU- oder D-Verordnung/Gesetz/...
LG
Saftschubse