27.05.2012, 11:01
Hallo,
grundsätzlich ist das geltende Lebensmittelrecht für alle Hersteller von Lebensmittel bindend. Das heißt: Nur weil ein Lebensmittelproduzent ausschließlich Lebensmittel für ein anderes Land herstellt, heißt das nicht, dass er das Lebensmittelrecht in Deutschland ignorieren kann. Er benötigt beispielsweise auch dann ein HACCP-Konzept, wenn er in ein Land exportiert, welches dies nicht fordert. Gleiches gilt für die Rückverfolgbarkeit.
Zusätzlich müssen die Reglungen des Importlandes berücksichtigt werden. Es sei denn, es wird innerhalb der EU gehandelt. Hier gilt meines Erachtens der Grundsatz, was in einem EU-Land Rechtskonform ist, darf in einem anderen EU-Land ebenfalls unverändert in Verkehr gebracht werden.
Bei den Verkehrsbezeichnungen weiß ich aber wirklich nicht weiter. Ich denke aber, dass bei Verwendung der Deutschen Verkehrzbezeichnung, beispielsweise "Deutsche Markenmbutter", das Produktz auch die entsprechenden Qualitätsanforderungen einhalten muss.
grundsätzlich ist das geltende Lebensmittelrecht für alle Hersteller von Lebensmittel bindend. Das heißt: Nur weil ein Lebensmittelproduzent ausschließlich Lebensmittel für ein anderes Land herstellt, heißt das nicht, dass er das Lebensmittelrecht in Deutschland ignorieren kann. Er benötigt beispielsweise auch dann ein HACCP-Konzept, wenn er in ein Land exportiert, welches dies nicht fordert. Gleiches gilt für die Rückverfolgbarkeit.
Zusätzlich müssen die Reglungen des Importlandes berücksichtigt werden. Es sei denn, es wird innerhalb der EU gehandelt. Hier gilt meines Erachtens der Grundsatz, was in einem EU-Land Rechtskonform ist, darf in einem anderen EU-Land ebenfalls unverändert in Verkehr gebracht werden.
Bei den Verkehrsbezeichnungen weiß ich aber wirklich nicht weiter. Ich denke aber, dass bei Verwendung der Deutschen Verkehrzbezeichnung, beispielsweise "Deutsche Markenmbutter", das Produktz auch die entsprechenden Qualitätsanforderungen einhalten muss.