28.04.2012, 11:01
Einen wunderschönen Samstag Morgen,
muss jetzt erst einmal die vergangenen 14-Tage aufarbeiten <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Habe gerade mit sehr viel Interesse Euren Artikel gelesen. Warum sind Verdünnungszwecke in der Verordnung erwähnt? Das Mischen von Primärprodukten mit erhöhtem Werten zur Senkung der Werte ist gängige Praxis. In der Verordnung wird klar geregelt, dass eine "Verdünnung" von Produkte, deren Grenzwert bereits überschritten ist, nicht gestattet ist.
Nein, eine Verarbeitung von Produkten, die nicht frei verkehrsfähig sind ist nicht gestattet. Daher ist es unerheblich, ob der Milchreis die Grenzwerte einhält. Der Reis ist durch den überschrittenen Wert nicht frei verkehrsfähig und darf daher zur Gewinnung von anderen Lebensmitteln nicht mehr eingesetzt werden.
muss jetzt erst einmal die vergangenen 14-Tage aufarbeiten <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Habe gerade mit sehr viel Interesse Euren Artikel gelesen. Warum sind Verdünnungszwecke in der Verordnung erwähnt? Das Mischen von Primärprodukten mit erhöhtem Werten zur Senkung der Werte ist gängige Praxis. In der Verordnung wird klar geregelt, dass eine "Verdünnung" von Produkte, deren Grenzwert bereits überschritten ist, nicht gestattet ist.
struwik schrieb:Vielen Dank Saftschubse.
Reis hat überschrittene Werte und man mischt es mit Milch. Das Endprodukt hat nicht die Werte übershcritten. Das heisst zur Qualitätszwecken wäre es erlaubt, aber nicht zur Verdünungszwecken?
Nein, eine Verarbeitung von Produkten, die nicht frei verkehrsfähig sind ist nicht gestattet. Daher ist es unerheblich, ob der Milchreis die Grenzwerte einhält. Der Reis ist durch den überschrittenen Wert nicht frei verkehrsfähig und darf daher zur Gewinnung von anderen Lebensmitteln nicht mehr eingesetzt werden.