19.04.2012, 14:03
Hallo Struwik,
"Verdünnungszweck" wäre, wenn Du Lot 1 mit überschrittenenen Grenzwerten mit Lot 2 mit unterschrittenen Grenzwerten mischt zu Lot 3. Dann passt es zwar im Durchschnitt, ist lt. dem von dir zitierten Artikel 19 der Verordnung Nr. 396/2005 "über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen
und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates" aber nicht zulässig.
Es wäre schön bzw. würde uns allen die Antwort und das Nachvollziehen vereinfachen und Rückfragen vermeiden, wenn Du das direkt dazu schreiben würdest aus welcher VO (mit Nr. vllt. sogar mit Link?) du zitierst.
LG
Saftschubse
"Verdünnungszweck" wäre, wenn Du Lot 1 mit überschrittenenen Grenzwerten mit Lot 2 mit unterschrittenen Grenzwerten mischt zu Lot 3. Dann passt es zwar im Durchschnitt, ist lt. dem von dir zitierten Artikel 19 der Verordnung Nr. 396/2005 "über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen
und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates" aber nicht zulässig.
Es wäre schön bzw. würde uns allen die Antwort und das Nachvollziehen vereinfachen und Rückfragen vermeiden, wenn Du das direkt dazu schreiben würdest aus welcher VO (mit Nr. vllt. sogar mit Link?) du zitierst.
LG
Saftschubse