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Lebensmittelrecht
#1
Hallo an alle,

Verbot verarbeiteter und/oder zusammengesetzter Erzeugnisse

Es ist verboten, unter Anhang I fallende Erzeugnisse, die Artikel 18
Absatz 1 oder Artikel 20 nicht entsprechen, im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen
als Lebens- oder Futtermittel oder ihre Verfütterung an
Tiere zu verarbeiten und/oder zu Verdünnungszwecken mit dem gleichen
Erzeugnis oder mit anderen Erzeugnissen zu mischen.

Wie ist das zu verstehen " zu Verdünnungszwecken"...?
Struwik
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Nachrichten in diesem Thema
Lebensmittelrecht - von struwik - 18.04.2012, 10:53
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 19.04.2012, 07:22
[Kein Betreff] - von struwik - 19.04.2012, 10:38
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 19.04.2012, 14:03
[Kein Betreff] - von struwik - 19.04.2012, 14:27
Nein, auch verboten - von laganon - 28.04.2012, 11:01
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 30.04.2012, 06:58

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