12.04.2012, 15:20
Ist richtig, so geschiehts ja auch. Mir ging es primär nur um den Zusatz in der Verkehrsbezeichnung selbst. Ob da das Wort "Zuckerarten" explizit aufgeführt werden muss. Mein erster Gedanke hat sich aber bestätigt, dass dies nicht notwendig ist. Würde nun zusätzlich noch ein Süßstoff mit reinkommen, dann muss da eben auch "mit Zuckerart(en) und Süßungsmittel(n)" stehen.
Im Zutatenverzeichnis steht es ja schon drin.
Im Zutatenverzeichnis steht es ja schon drin.