11.04.2012, 12:58
In der 1069/2011 steht ja:
„Zucker“ bedeutet alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide, ausgenommen mehrwertige Alkohole;
Da alles Monosaccharide in der Aufzählung, so würde ich einfach "Zucker" schreiben. Mehr nicht. Allerdings auch im Bezug auf die o.g. EU-VO.
... welche übrigens einfacher zu verstehen ist. Wenn ich die deutsche LMKV schon sehe:
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1)
Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Saccharose jeder Art
zu kennzeichnen als:
"Zucker"
Glukosesirup und getrockneter Glukosesirup jeweils mit einem Fruktosegehalt von nicht mehr als 5 Prozent in Gewicht in der Trockenmasse
zu kennzeichnen als:
"Glukosesirup"
kristallwasserfreie und kristallwasserhaltige Dextrose
zu kennzeichnen als:
"Dextrose" oder "Traubenzucker"
Dextrose ist aber ein Monosaccharid, also würde ich es dem ersten Absatz nach nur mit "Zucker" kennzeichnen dürfen.
Ääääh, neee, dann ist mir die EU-VO deutlich lieber <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
In deinem Fall würde ich "Produkt sowieso" nehmen und in der Zutatenliste "Zucker, Traubenzucker" auflisten. Klingt besser als "Zucker, Dextrose", zumal bei der heutigen Verblödung der Gesellschaft bestimmt ein Teil Dextrose für Gift aus der Chemieküche hält <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Ist wie mit der guten Zitronensäure, die gesünder nicht sein kann im Gegenzug zum hochgradig giftigen E330... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
„Zucker“ bedeutet alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide, ausgenommen mehrwertige Alkohole;
Da alles Monosaccharide in der Aufzählung, so würde ich einfach "Zucker" schreiben. Mehr nicht. Allerdings auch im Bezug auf die o.g. EU-VO.
... welche übrigens einfacher zu verstehen ist. Wenn ich die deutsche LMKV schon sehe:
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1)
Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Saccharose jeder Art
zu kennzeichnen als:
"Zucker"
Glukosesirup und getrockneter Glukosesirup jeweils mit einem Fruktosegehalt von nicht mehr als 5 Prozent in Gewicht in der Trockenmasse
zu kennzeichnen als:
"Glukosesirup"
kristallwasserfreie und kristallwasserhaltige Dextrose
zu kennzeichnen als:
"Dextrose" oder "Traubenzucker"
Dextrose ist aber ein Monosaccharid, also würde ich es dem ersten Absatz nach nur mit "Zucker" kennzeichnen dürfen.
Ääääh, neee, dann ist mir die EU-VO deutlich lieber <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
In deinem Fall würde ich "Produkt sowieso" nehmen und in der Zutatenliste "Zucker, Traubenzucker" auflisten. Klingt besser als "Zucker, Dextrose", zumal bei der heutigen Verblödung der Gesellschaft bestimmt ein Teil Dextrose für Gift aus der Chemieküche hält <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Ist wie mit der guten Zitronensäure, die gesünder nicht sein kann im Gegenzug zum hochgradig giftigen E330... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->