11.04.2012, 12:34
Schönen guten Tag liebe Gemeinde <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Meine erste Frage oder auch Anregung zum Brainstorm. Wie sollte eurer Meinung nach die Verkehrsbezeichnung eines Produktes aussehen, in dessen Rezeptur mind. 2 oder mehr Zuckerarten vorkommen? Gemäß ZZulV gibt es dies nur in Zusammenhang mit einem oder mehreren Süßungsmitteln. Auch die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) kennt Zucker nur in diesem Zusammenhang. Ein Süßungsmittel/Süßstoff wird aber nicht eingesetzt. Nun wird vielleicht noch Dextrose oder Fruktose zur normalen Saccharose im Produkt hinzugeben. Gemäß Zuckerartenverordnung ja auch Zucker.
Mein Knackpunkt an der Geschichte: Muss man nun "Produkt sowieso mit Zuckerarten" schreiben oder genügt "Produkt sowieso" auch wenn da o.g. Zuckerarten enthalten sind?
Die beiden Zucker werden ja auch im Verzeichnis der Zutaten einzeln aufgeführt.
Kennt jemand evtl. andere gesetzliche Grundlagen dazu oder bin ich gänzlich auf einem Holzweg?
Vielen Dank schonmal.
Meine erste Frage oder auch Anregung zum Brainstorm. Wie sollte eurer Meinung nach die Verkehrsbezeichnung eines Produktes aussehen, in dessen Rezeptur mind. 2 oder mehr Zuckerarten vorkommen? Gemäß ZZulV gibt es dies nur in Zusammenhang mit einem oder mehreren Süßungsmitteln. Auch die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) kennt Zucker nur in diesem Zusammenhang. Ein Süßungsmittel/Süßstoff wird aber nicht eingesetzt. Nun wird vielleicht noch Dextrose oder Fruktose zur normalen Saccharose im Produkt hinzugeben. Gemäß Zuckerartenverordnung ja auch Zucker.
Mein Knackpunkt an der Geschichte: Muss man nun "Produkt sowieso mit Zuckerarten" schreiben oder genügt "Produkt sowieso" auch wenn da o.g. Zuckerarten enthalten sind?
Die beiden Zucker werden ja auch im Verzeichnis der Zutaten einzeln aufgeführt.
Kennt jemand evtl. andere gesetzliche Grundlagen dazu oder bin ich gänzlich auf einem Holzweg?
Vielen Dank schonmal.