04.04.2012, 11:39
@RamonaGE:
Du handelst gar nicht übertrieben, sondern sehr verantwortungsvoll, wenn du die Temperaturen und die Rein- / Unrein-Auslegung des Caterers (Schweineeimer auf der gleichen Ladefläche, wie gegarte Speisen) anprangerst.
Solange kein getrennter Bereich für Abfälle - incl. Kühlung - auf der Ladefläche vorgehalten wird, darf er die gar nicht neben den Speisen transportieren. Wenn der so transportiert, wie arbeitet der dann erst?!
Man kann diesen "Billigheimern" nur das Handwerk legen und über Marktbereinigung ist niemand traurig. Wenn dagegen erst Kinder im Krankenhaus liegen, ist das Geschrei groß und der Kindergartenträger haftet mit.
Stellt den Caterer vor die Wahl:
Sofortige Kündigung wegen akuter Gesundheitsgefährdung - Meldung bei der Lebensmittelkontrolle inclusive - oder sofortige Erfüllung der Rahmenbedingungen!
Wenn der mit Vertragsstrafen winkt, zeigt ihn bei der Gewerbeaufsicht an.
Denn
1. Der Caterer hat einen Vertrag auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu erfüllen - billig hin, preiswert her.
2. Sowohl die Temperatur- (siehe Beitrag über BfR) als auch die Transportfrage ist geklärt.
Letztere wird in einer neuen Leitlinie Gute Hygienepraxis für den Lebensmitteltransport, demnächst vom BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung) heraus gegeben, wie Drui heute an anderer Stelle im Forum veröffentlicht hat.
http://www.bgl-ev.de/web/service/angebot...tionen.htm
Du handelst gar nicht übertrieben, sondern sehr verantwortungsvoll, wenn du die Temperaturen und die Rein- / Unrein-Auslegung des Caterers (Schweineeimer auf der gleichen Ladefläche, wie gegarte Speisen) anprangerst.
Solange kein getrennter Bereich für Abfälle - incl. Kühlung - auf der Ladefläche vorgehalten wird, darf er die gar nicht neben den Speisen transportieren. Wenn der so transportiert, wie arbeitet der dann erst?!
Man kann diesen "Billigheimern" nur das Handwerk legen und über Marktbereinigung ist niemand traurig. Wenn dagegen erst Kinder im Krankenhaus liegen, ist das Geschrei groß und der Kindergartenträger haftet mit.
Stellt den Caterer vor die Wahl:
Sofortige Kündigung wegen akuter Gesundheitsgefährdung - Meldung bei der Lebensmittelkontrolle inclusive - oder sofortige Erfüllung der Rahmenbedingungen!
Wenn der mit Vertragsstrafen winkt, zeigt ihn bei der Gewerbeaufsicht an.
Denn
1. Der Caterer hat einen Vertrag auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu erfüllen - billig hin, preiswert her.
2. Sowohl die Temperatur- (siehe Beitrag über BfR) als auch die Transportfrage ist geklärt.
Letztere wird in einer neuen Leitlinie Gute Hygienepraxis für den Lebensmitteltransport, demnächst vom BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung) heraus gegeben, wie Drui heute an anderer Stelle im Forum veröffentlicht hat.
http://www.bgl-ev.de/web/service/angebot...tionen.htm