• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wiederholungsschulung nach IfSG Sinn oder Unsinn ?
#22
Zum Thema Belehrung:
Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz teilt sich in zwei Kategorien:
1. Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt (vor Aufnahme der Beschäftigung) und
2. Wiederholungsbelehrung in der Verantwortung des Arbeitgebers (i. d. R. alle 2 Jahre, bei Unternehmenswechsel 6 Wochen nach Aufnahme der neuen Tätigkeit).

Die DIN 10514 Lebensmittelhygiene - Hygieneschulung muss hinsichtlich der Änderung auf 2 Jahre nicht geändert werden, da sie keinen inhaltlichen Bezug auf das IfSG nimmt. Eine Nennung der geänderten Fassung des IfSG unter 2. Normative Verweisungen dürfte ausreichen.

Die Durchführung einer Belehrung ist formal nicht festgelegt, nur inhaltlich (siehe Wortlaut IfSG § 43 und DIN 10514, s. u. 3. Begriffe).
Eine Wissenskontrolle wird nicht explizit gefordert und LM-Mitarbeiter/-innen müssen auch keine Diagnosen stellen oder diese verstehen können.
Entscheidend ist aber, dass MA beim Arztbesuch auf ihre Tätigkeit hinweisen, nach einer Krankschreibung aufgrund der im IfSG genannten Diagnosen auch die Gesundschreibung erbringen, die Hygieneregeln beachten, die Teilnahme unterschreiben und wissen: Wer unterschreibt, der ist in der Rechtspflicht, auch danach zu handeln!.

Viele sind laganons Meinung:
Zitat:Insofern würde es ausreichen, wenn die Mitarbeiter den § 42 Abs. 1 alle zwei Jahre unterschreiben, da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass mensch das, was mensch unterschreibt, auch liest.
Vor Gericht reicht das nicht:
Da in den Betrieben oft Menschen aus Ländern mit anderer Rechtsauffassung und nicht selten auch funktionale Analphabeten beschäftigt werden, empfehle ich jedem Unternehmer, für den Nachweis des Wissens zu sorgen und besonders auf die Folgen des Unterschreibens genau hinzuweisen.

Zum Thema Schulung:
Die Frage zu Pflicht oder Nichtpflicht der Hygieneschulung ist in der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in § 4 dargestellt.
Eine weitere Quelle hatte Drui ja schon kommentiert:
Zitat:EU-VO 0852/2004.
Auch hier sind keine Anforderungen auf die Qualitfikation des Schulenden zu finden.
In der o. g. DIN heißt es jedoch, geeignetes Schulungspersonal seien sachkundige Personen (intern und extern gelten dabei als gleichwertig)und Sachkunde ist belegbar, z. B. durch Berufsabschlüsse, Zertifikate etc.

Der zeitliche Rhythmus ist in der o. g. DIN unter 4.1 c) genannt: Regelmäßig, d. h. mindestens einmal im Jahr. Die DIN ist als solche zwar als Empfehlung interpretierbar, aber eine Norm bezeichnet das, was normal ist und darauf beziehen sich die Gerichte.

Perspektive:
Interessant finde ich einen Hinweis eines LM-Kontrolleurs aus dem Landkreis Holzminden, der im Rahmen der Einführung eines HACCP-Konzeptes fragte, wie denn der Unternehmer sicherstelle, dass die intern Schulenden immer auf dem aktuellen Sachstand seien und er empfahl im Sinne der HACCP-Systematik - Schritt 6 -, dieses ausschließlich durch geeignete externe Schulungen sicherstellen zu lassen. Dabei sind Train-the-Trainer-Seminare seiner Ansicht nach genauso wichtig, wie Seminare zu Fachinhalten.

@ RamonaGE:
Interessant für Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen (KiGa, KiTa, Schule, Heim- und Pflegeeinrichtungen, Gefängnisse etc.) ist, dass sie nicht nur nach IfSG §42 f, sondern auch nach §32 zu schulen sind - da sind u. a. auch Parasitenbefall wie Bettwanzen, Krätzmilben und Kopfläuse, aber auch das Verhalten bei mittelbarer Infektionsgefahr (z. B. Erkrankungen im privaten Umfeld) zu berücksichtigen.

@ HWL:
Hier scheint mir ein Grund für die Änderung des IfSG § 43 zu liegen, denn nach § 32 wird die Wiederholungsbelehrung alle 2 Jahre gefordert. Damit wäre eine zeitliche Vereinheitlichung im IfSG gelungen.
  Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von ozimmi - 08.05.2007, 04:13
[Kein Betreff] - von Druidelix - 08.05.2007, 10:14
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 08.05.2007, 12:46
[Kein Betreff] - von Lothar - 08.05.2007, 15:40
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 13.04.2011, 08:29
[Kein Betreff] - von LuxQM - 15.08.2011, 08:47
Folgebelehrung nun zweijährlich... - von HWL - 15.08.2011, 14:55
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 16.08.2011, 08:40
[Kein Betreff] - von HWL - 15.09.2011, 10:51
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 15.09.2011, 16:44
[Kein Betreff] - von Druidelix - 19.09.2011, 15:10
[Kein Betreff] - von laganon - 19.09.2011, 19:06
[Kein Betreff] - von Druidelix - 20.09.2011, 21:11
Schulungsintervall - von laganon - 21.09.2011, 12:31
[Kein Betreff] - von Druidelix - 21.09.2011, 18:10
[Kein Betreff] - von RamonaGE - 09.03.2012, 23:11
[Kein Betreff] - von laganon - 10.03.2012, 10:49
[Kein Betreff] - von RamonaGE - 10.03.2012, 21:58
[Kein Betreff] - von mglass - 04.04.2012, 11:12
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 04.04.2012, 16:01
verkürztes Intervall bei QS - von laganon - 05.04.2012, 13:14
[Kein Betreff] - von mglass - 05.04.2012, 16:25
Schulungskontrolle im Audit - von laganon - 07.04.2012, 09:33
[Kein Betreff] - von mglass - 08.04.2012, 11:11
[Kein Betreff] - von RamonaGE - 16.04.2012, 20:41
[Kein Betreff] - von LuxQM - 19.07.2012, 12:01
[Kein Betreff] - von mglass - 19.07.2012, 14:59
[Kein Betreff] - von LuxQM - 19.07.2012, 17:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wiederholungsbelehrung nach IfSG Albion 3 15.039 12.02.2008, 16:26
Letzter Beitrag: Saftschubse

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste