02.04.2012, 18:11
Tach nach Luxemburg... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
Um dem noch eins hinzu zu fügen: Was sind denn das für nicht abgedeckte Tonnen unter dem Regal?... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
Na ja und ganz unrecht hat der "Rattenfänger" nicht: Die Arbeits- und Betriebssicherheit steht zwar nur am Rande der HACCP, aber es gibt Überschneidungen und auf die kann im Begehungsbericht als festgestellter Mangel hingewiesen werden.
Aber mal im Ernst: Die Frage an den Kontrolleur, wo man die Rechtsgrundlage für seine Anweisungen ersehen kann, muss erlaubt sein. Und die Behörde ist zur Auskunft verpflichtet - zumindest in Deutschland, da gilt die Devise, dass der Bürger / die Bürgerin das Amt verstehen können muss.
Zudem sind auch Behördenvertreter gehalten, die Betriebe nicht durch zu strenge Auslegung in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit zu gefährden.
Ob man die Frage nun in Anwesenheit des Kunden klärt oder besser unter "vier Augen", sei dahin gestellt. Manche Kunden lieben das gute Gefühl, zu erleben, wie sich der Berater direkt für ihre Belange einsetzt, andere wollen ihre Ruhe. Auf jeden Fall ist ein "Ich kümmere mich für Sie darum und kläre das." eine gute Sache.
Um dem noch eins hinzu zu fügen: Was sind denn das für nicht abgedeckte Tonnen unter dem Regal?... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
Na ja und ganz unrecht hat der "Rattenfänger" nicht: Die Arbeits- und Betriebssicherheit steht zwar nur am Rande der HACCP, aber es gibt Überschneidungen und auf die kann im Begehungsbericht als festgestellter Mangel hingewiesen werden.
Aber mal im Ernst: Die Frage an den Kontrolleur, wo man die Rechtsgrundlage für seine Anweisungen ersehen kann, muss erlaubt sein. Und die Behörde ist zur Auskunft verpflichtet - zumindest in Deutschland, da gilt die Devise, dass der Bürger / die Bürgerin das Amt verstehen können muss.
Zudem sind auch Behördenvertreter gehalten, die Betriebe nicht durch zu strenge Auslegung in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit zu gefährden.
Ob man die Frage nun in Anwesenheit des Kunden klärt oder besser unter "vier Augen", sei dahin gestellt. Manche Kunden lieben das gute Gefühl, zu erleben, wie sich der Berater direkt für ihre Belange einsetzt, andere wollen ihre Ruhe. Auf jeden Fall ist ein "Ich kümmere mich für Sie darum und kläre das." eine gute Sache.