24.02.2012, 12:33
Ach ja, und alles nur, weil sich der Auditor nicht sicher erinnern konnte, wann das Audit war... ja, ursprünglich sollten wir 5 Wochen vor den Kollegen dran sein, aber dann waren es ja nur 4 und so kommt man dann dazu, der Nichteinhaltung von Fristen bezichtigt zu werden... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> wenigstens haben wir es schriftlich bekommen und der Geschäftsführung damit belegen können 8O