23.02.2012, 12:44
Hallo zusammen,
ich finde der BRC 6 gibt das nicht eindeutig weiter - wie berechne ich die Frist von 28 Kalendertagen korrekt, binnen derer ein objektiver Nachweis von Korrekturmassnahmen beizubringen ist?
Ab 1.Audittag oder Ende letzter Audittag oder 1.Tag nach Audit als Startpunkt?
Ich habe die 28 Kalendertage aus dem zweitletzten Absatz von 9.2.2 so interpreteiert, dass der erste von den 28 Tagen der erste Tag nach dem Audit ist.
Bsp.: Audit am 01. und 02. des Monats, letzter Termin zum Nachweis der Korrekturmassnahmen 31. des Monats.
Gruss
Saftschubse
ich finde der BRC 6 gibt das nicht eindeutig weiter - wie berechne ich die Frist von 28 Kalendertagen korrekt, binnen derer ein objektiver Nachweis von Korrekturmassnahmen beizubringen ist?
Ab 1.Audittag oder Ende letzter Audittag oder 1.Tag nach Audit als Startpunkt?
Ich habe die 28 Kalendertage aus dem zweitletzten Absatz von 9.2.2 so interpreteiert, dass der erste von den 28 Tagen der erste Tag nach dem Audit ist.
Bsp.: Audit am 01. und 02. des Monats, letzter Termin zum Nachweis der Korrekturmassnahmen 31. des Monats.
Gruss
Saftschubse