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IFS 5 3.2.1.4.
#5
Einen wunderschönen guten Morgen,

vielleicht darf ich mich, auch etwas nachträglich, in die Diskussion einbringen. Die "B"-Bewertung ist gerechtfertigt. Der IFS verlangt kein "blaues Pflaster". Im Punkt 3.2.1.4 ist aber die Reglung "abweichend von der Produktfarbe" getroffen worden. Weis ist zwar abweichend von der Produktfarbe, ich denke, wenn es in den Gulasch fällt, nimmt es aber sehr schnell die Produktfarbe an. Daher ist aus meiner Sicht ein "B" gerechtfertigt.

"B" bedeutet ja auch: "nahezu volle Übereinstimmung". Es ist nicht einmal eine Korrekturmaßnahmen notwendig.


Nachrichten in diesem Thema
IFS 5 3.2.1.4. - von LuxQM - 23.08.2011, 23:24
Anforderungen an Auditoren - von laganon - 25.08.2011, 22:19
[Kein Betreff] - von LuxQM - 26.08.2011, 15:02
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 09.11.2011, 07:54
farbiges Pflaster mit B - von laganon - 06.01.2012, 12:33

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