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Neues Hygienerecht - WC ohne Handwaschbecken ?
#7
Hallo HWL;
Am 18.06.2008 habe ich in einem anderen Forum darauf folgendes geantwortet:

Eine Frage, die bereits ganze Foren beschäftigt. Wenn ich Dir jetzt schreibe, dass die Beantwortung sehr vielseitig sein kann, ist das nur ein schwacher Trost. Baurecht, Gewerbeaufsicht, Lebensmittelhygienerecht, Arbeitsstättenverordnung und auch die zum Teil abgeschafften Gaststättenverordnungen und einige länderspezifische Einzelregelungen werden von unterschiedlichen, zum Teil selbst ernannten Fachleuten, differenziert interpretiert. Die Feststellung bleibt, dass es in der Tat eine Einzelfallentscheidung der Baubehörde/ des Lebensmittelüberwachungsamt sein kann.

Nach der Gewerbeanmeldung kommt irgendwann die "bauhygienische Abnahme" durch die entsprechende Behörde (Lebensmittelüberwachungsamt z.B.). Die Situation vor Ort wird entscheiden. Wäre ich betroffener, der eine Planung vornimmt, würde ich die zuständige Behörde um Einzelfallentscheidung bitten. Dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Weiterhin hatte ich seinerzeit auf an anderes Forum, wo diese Frage kontrovers diskutiert wurde, verwiesen. Geändert hat sich an meiner Meinung dazu bis heute nichts Wesentliches.

In der DIN 10506 Lebensmittelhygiene/Gemeinschaftsverpflegung (ich weiß, die DIN ist kein Gesetz, wird aber von Richtern in Streitfällen als Stand der Technik anerkannt und auch verwendet) steht seit Juni 2010 geschrieben, dass es vorzusehen ist, dass Personaltoiletten in angemessener Anzahl und ausreichender Größe ohne direkten Zugang von den Zubereitungsräumen aus, jedoch leicht erreichbar sind. Als Anmerkung wird darauf verwiesen, dass für das Personal eigene Toiletten vorhanden sein sollten. Auf die gaststättenrechtlichen und baurechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer sowie die Arbeitsstattenverordnung wird verwiesen.

Immer da wo unbestimmte Rechtsbegriffe (in diesem konkreten Fall „angemessener“ Anzahl und „ausreichender“ Größe) existieren, liegt es an uns diese nach der Erforderlichkeit und Notwendigkeit auszulegen und anzuwenden. Der gesunde Menschenverstand ist hier gefragt. Ich habe mit der Zeit gelernt, dass nicht alles vorgeschrieben und bis ins Detail reglementiert sein muss. Vielmehr geben uns diese unbestimmten Rechtsbegriffe die Freiheit zu vernünftigen Interpretationen. Versuch es einfach mal...

Viele Grüße
Drui
der für Rückfragen gerne bereit steht.
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[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 06.04.2007, 15:51
[Kein Betreff] - von Druidelix - 21.06.2007, 15:14
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 21.06.2007, 15:31
[Kein Betreff] - von Lothar - 23.06.2007, 12:35
[Kein Betreff] - von Druidelix - 26.09.2011, 19:27

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