15.09.2011, 10:35
Druidelix schrieb:Im Kapitel I „Allgemeine Vorschriften für Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird... der neuen „Lebensmittelhygieneverordnung“ EU VO 852/2004 steht unter Pkt. 3 folgendes:
Es müssen genügend Toiletten mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss vorhanden sein. Toilettenräume dürfen auf keinen Fall unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
Hallo zusammen,
ich möchte diesen schon etwas älteren Tread nochmal aufgreifen. Aus der VO geht nicht hervor, daß die Toiletten ausschließlich den MitarbeiterInnen im Lebensmittelbereich vorbehalten sein sollen. Im Grunde genommen erfüllen die Gästetoiletten diese Bedingungen....
Ich frage so explizid nach, weil wir in einem Speisenausgabebereich eine Personaltoilette nachbessern möchten. Der zuständige "Geldgeber" wehrt sich und muß zunächst noch von der gesetzlichen Notwendigkeit dieser Baumaßnahme überzeugt werden <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
Freue mich auf Eure Beiträge.
Viele Grüße von der
HWL