14.09.2011, 14:11
Hi Laganon,
danke schön.
D.h.ich nehme die schon alte Konformitätserklärung die entspricht etwa der BLL und schreib zusätzlich noch rein , dass die neue Verordnung noch eingehalten werden muss.
danke schön.
D.h.ich nehme die schon alte Konformitätserklärung die entspricht etwa der BLL und schreib zusätzlich noch rein , dass die neue Verordnung noch eingehalten werden muss.