15.08.2011, 14:55
Hallo zusammen,
ich habe auch gerade die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durchgeackert und bin bei §43 gestoppt 8O
Kann mir jemand sagen, was der Anlass für diese Veränderung war?
Ich überlege gerade, wie wir in der Einrichtung mit den Schulungen weiter verfahren werden... meine erste Intention geht dahin, die jährlichen Schulungen aufrechtzuerhalten. Der Organisationaufwand zur Überwachung von größeren Schulungsintervallen scheint mir einfach zu groß. Außerdem fange ich dann alle zwei Jahre wieder bei Null an......
Zugegeben: die jährlichen Folgebelehrungen sind für die Mitarbeiterinnen eine Pflichtveranstaltung. Trotz jährlich gleicher Inhalte versuche ich es immer wieder anders und immer wieder neu zu gestalten um an die wichtigen Punkte wie Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht zu erinnern. Ich hoffe, daß mir das gut gelingt....
Wie werdet Ihr mit der Änderung umgehen?
Viele Grüße von
der HWL
ich habe auch gerade die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durchgeackert und bin bei §43 gestoppt 8O
Kann mir jemand sagen, was der Anlass für diese Veränderung war?
Ich überlege gerade, wie wir in der Einrichtung mit den Schulungen weiter verfahren werden... meine erste Intention geht dahin, die jährlichen Schulungen aufrechtzuerhalten. Der Organisationaufwand zur Überwachung von größeren Schulungsintervallen scheint mir einfach zu groß. Außerdem fange ich dann alle zwei Jahre wieder bei Null an......
Zugegeben: die jährlichen Folgebelehrungen sind für die Mitarbeiterinnen eine Pflichtveranstaltung. Trotz jährlich gleicher Inhalte versuche ich es immer wieder anders und immer wieder neu zu gestalten um an die wichtigen Punkte wie Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht zu erinnern. Ich hoffe, daß mir das gut gelingt....
Wie werdet Ihr mit der Änderung umgehen?
Viele Grüße von
der HWL