15.08.2011, 08:47
Bitte nicht vergessen:
Gesetz
zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Vom 28. Juli 2011
dort:
Somit ist die jährliche Belehrung zu einer zweijährlichen Belehrung geworden.
Gesetz
zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Vom 28. Juli 2011
dort:
Zitat:10a. In § 43 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „jährlich“
durch die Wörter „alle zwei Jahre“ ersetzt.
Somit ist die jährliche Belehrung zu einer zweijährlichen Belehrung geworden.