04.08.2011, 10:08
Werden denn die Melonen in geschnittener Form angeliefert oder in der Verkaufsstelle zerteilt? Das ist lt. <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.kennzeichnungsrecht.de">www.kennzeichnungsrecht.de</a><!-- w --> der entscheidende Unterschied: "[...]Bei der Abgabe von Wassermelonen in Hälften oder Segmenten empfiehlt es sich, diese aus hygienischen Gründen in Klarsichtfolie einzuschlagen. Sofern dies in Anwesenheit des Käufers oder zumindest in der Verkaufsstelle erfolgt, ist keine Kennzeichnung erforderlich.
Werden die Melonenstücke jedoch bereits fertig verpackt in der Verkaufsstelle angeliefert, so handelt es sich um Fertigpackungen im Sinne der Fertigpackungsverordnung mit der Folge, dass auf der Umhüllung alle hiernach vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente anzubringen sind. "
Der Service ist kostenlos, man kann bloss die Ergebnisseiten nicht direkt verlinken.
LG
Saftschubse
Werden die Melonenstücke jedoch bereits fertig verpackt in der Verkaufsstelle angeliefert, so handelt es sich um Fertigpackungen im Sinne der Fertigpackungsverordnung mit der Folge, dass auf der Umhüllung alle hiernach vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente anzubringen sind. "
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Saftschubse