20.07.2011, 13:12
Auszug aus NKV:
§3
Im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung dürfen nur nährwertbezogene Angaben verwendet werden, die sich auf den Brennwert oder auf die in § 2 Nr. 2 aufgeführten Nährstoffe, Nährstoffgruppen, deren Bestandteile oder auf Kochsalz beziehen.
Cholesterin gehört zur §2 Nr.2, somit ist für mich die Angabe Cholesterinfrei erlaubt. Oder?
§3
Im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung dürfen nur nährwertbezogene Angaben verwendet werden, die sich auf den Brennwert oder auf die in § 2 Nr. 2 aufgeführten Nährstoffe, Nährstoffgruppen, deren Bestandteile oder auf Kochsalz beziehen.
Cholesterin gehört zur §2 Nr.2, somit ist für mich die Angabe Cholesterinfrei erlaubt. Oder?