05.07.2011, 15:40
Hallo McCheezy,
die VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene schreibt in Absatz (12): Die Lebensmittelsicherheit beruht auf mehreren Faktoren. Die Mindesthygieneanforderungen sollten in Rechtsvorschriften festgelegt sein; zur Überwachung der Erfüllung der Anforderungen durch die Lebensmittelunternehmer sollte es amtliche Kontrollen geben; die Lebensmittelunternehmer sollten Programme für die Lebensmittelsicherheit und Verfahren auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze einführen und anwenden.
Daher also die Forderung nach einem HACCP-Konzept; dieses ist im Codex Alimentarius beschrieben und da gibt es viele Links zu und das Thema ist (für Deine Arbeit wohl er zu detailliert hier im Forum behandelt worden).
Die Forderung wiederholt sich auch in Kapitel I, Artikel 1, (1)e; kurz beschrieben ist das Verfahren in Kapitel 5.
Kapitel 12 greift dann das Thema Schulungen auf und wenn Du eine Schulung nach DIN10541 in Anspruch nimmst, hast Du definitiv nicht zu wenig getan. DIN sind zwar keine Verordnungen oder gar Gesetze, kommen denen aber schon sehr nahe.
Das HACCP-Konzept hat zum Inhalt, dass alle Prozessschritte dahingehend betrachtet und bewertet werden, ob in diesem Prozessschritt eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher entstehen kann (die nicht durch nachfolgende Prozessschritte wieder aufgehoben wird). Dabei stellt man fest, ob ein Verfahren beibehalten werden kann oder eine Änderung erfolgen muss.
Für "es könnte passieren" legt an Maßnahmen für den Fall fest, dass der Fall tatsächlich eintritt.
Das Erarbeiten eines solchen Konzepts ist aber (ohne Dir zu nahe treten zu wollen), nichts für einen Anfänger und dazu Fachfremden.
Die getroffenen Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene werden auch im HACCP betrachtet wenn Du den Faktor "Mensch" bewertest.
Ansonsten: alles vorgeschrieben im EU-Hygienepaket (852/2004, 853/2004, 854/2004), der 187/2002, 2073/2005, LMHV, und was weiß ich nicht noch alles...
Jetzt mehr Durchblick? Oder noch verwirrter?
Beste Grüße
Saftschubse
die VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene schreibt in Absatz (12): Die Lebensmittelsicherheit beruht auf mehreren Faktoren. Die Mindesthygieneanforderungen sollten in Rechtsvorschriften festgelegt sein; zur Überwachung der Erfüllung der Anforderungen durch die Lebensmittelunternehmer sollte es amtliche Kontrollen geben; die Lebensmittelunternehmer sollten Programme für die Lebensmittelsicherheit und Verfahren auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze einführen und anwenden.
Daher also die Forderung nach einem HACCP-Konzept; dieses ist im Codex Alimentarius beschrieben und da gibt es viele Links zu und das Thema ist (für Deine Arbeit wohl er zu detailliert hier im Forum behandelt worden).
Die Forderung wiederholt sich auch in Kapitel I, Artikel 1, (1)e; kurz beschrieben ist das Verfahren in Kapitel 5.
Kapitel 12 greift dann das Thema Schulungen auf und wenn Du eine Schulung nach DIN10541 in Anspruch nimmst, hast Du definitiv nicht zu wenig getan. DIN sind zwar keine Verordnungen oder gar Gesetze, kommen denen aber schon sehr nahe.
Das HACCP-Konzept hat zum Inhalt, dass alle Prozessschritte dahingehend betrachtet und bewertet werden, ob in diesem Prozessschritt eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher entstehen kann (die nicht durch nachfolgende Prozessschritte wieder aufgehoben wird). Dabei stellt man fest, ob ein Verfahren beibehalten werden kann oder eine Änderung erfolgen muss.
Für "es könnte passieren" legt an Maßnahmen für den Fall fest, dass der Fall tatsächlich eintritt.
Das Erarbeiten eines solchen Konzepts ist aber (ohne Dir zu nahe treten zu wollen), nichts für einen Anfänger und dazu Fachfremden.
Die getroffenen Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene werden auch im HACCP betrachtet wenn Du den Faktor "Mensch" bewertest.
Ansonsten: alles vorgeschrieben im EU-Hygienepaket (852/2004, 853/2004, 854/2004), der 187/2002, 2073/2005, LMHV, und was weiß ich nicht noch alles...
Jetzt mehr Durchblick? Oder noch verwirrter?
Beste Grüße
Saftschubse