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Hygiene-Vorschriften für Lebensmittelbedarfgegenstände
#2
Hallo McCheezy,

willkommen im Forum des Fachkreises Lebensmittelhygiene!

Du schreibst, dass die Papphülsen bisher nicht für die Lebensmittelindustrie gefertigt werden, dies aber geändert werden soll.
Soll denn die Papphülse Primär- oder Sekundärverpackung sein? D.h. direkter Kontakt oder kein Kontakt? Was für Lebensmittel kommen denn in Frage?

Spätestens mit direktem Kontakt fallen die Hülsen dann unter das LMBG; m.E. auch als Sekundärverpackung. (Oder seht das jemand anders?)

Dann entscheidet sich zusätzlich über das LM ob das Infektionsschutzgesetz herangezogen werden muss, z.B. MA so mit dem Bedarfsgegenstand in Berührung kommen könnten, dass eine Übertragung von Infektionskrankheiten über die Papphülse auf das Lebensmittel möglich wären.
Hygienemaßnahmen wie Händereinigung+Desinfektion bei Berührung von Bedarfsgegenständen ist obligatorisch.

Generell ist zu denken an Migration und allg. Tauglichkeit, da ist die Verordnung EG 1935/2004 von Bedeutung. Diese sagt z.B. "Lebensmittelbedarfsgegenstände „sind nach Guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen“.

Das BRC hat einen eigenen Standard für Verpackungen entwickelt, den kenne ich aber leider nicht. Ich weiß also auch nicht, ob der Kauf des Standards (um ihn einfach mal zu lesen), Euch dabei weiterbringt. Andererseits kann es Forderung Eurer Kunden sein, dass Ihr den Teil der Herstellung von LM-Verpackungen zertifizieren lasst.

Das hier vom BLL könnte Euch auch weiterhelfen.

Das hier fand ich beim Querlesen auch recht informativ.



Wenn das Thema Lebensmittelverpackung für den Betrieb neu ist, dann sollten m.E. mehr als eine Diplomarbeit dazu verfasst werden oder die Zusammenarbeit zwischen Firma und Lehrstuhl ist sehr eng... Student kann nicht alles wissen und hat noch keine Erfahrung (oder nur wenig)! Als Maschinenbauer ist das ja nun auch nicht Dein Fachgebiet.

Verweise in erster Linie auf die VO 1935/2004 und daraus abgeleitete Rechtsakte, dass sollte genügen.


Vielleicht fällt unsere Antwort auch anders aus wenn Du uns ein paar Details mehr nennen kannst? Wichtig wäre die Frage nach Primär- oder Sekundärverpackung, das würde schon weiterhelfen.


Beste Grüße
Saftschubse


(die nicht in der Luft arbeitet, aber auch nicht bei einem Verpackungshersteller und gerade auch keinen passenden Kontakt zur Hand hat)
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[Kein Betreff] - von Saftschubse - 29.06.2011, 13:20
[Kein Betreff] - von McCheezy - 29.06.2011, 18:19
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[Kein Betreff] - von Saftschubse - 06.07.2011, 15:48

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